Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei BaumaßnahmenOnline erledigen

    Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Öffentliche Straßen, Wege und Plätze erhalten durch eine sog. Widmung einen bestimmten Nutzungszweck. So kann eine Straße als Fußgängerbereich, für den fließenden Verkehr, als Parkfläche und dergleichen gewidmet werden. Soll die Straße in einzelnen Bereichen anders genutzt werden, als die Widmung dies vorsieht, ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. So ist z.B. für das Aufstellen eines Containers, von Baumaterialien, von Tischen und Bänken (bei einer Gaststätte) etc. auf einer Verkehrsfläche grundsätzlich eine solche Genehmigung zu beantragen. Ohne die entsprechende Erlaubnis ist die Nutzung der Straße zu Sonderzwecken nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann die örtliche Ordnungsbehörde ein Bußgeld verhängen.

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    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Außendienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02173 794-2340

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Recht und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.

    • Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    • Skizzen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Art der Benutzung, nach der in Anspruch genommenen Fläche, der Benutzungsdauer, usw. Die Berechnung wird im jeweiligen Einzelfall durchgeführt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de