Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Öffentliche Straßen, Wege und Plätze erhalten durch eine sog. Widmung einen bestimmten Nutzungszweck. So kann eine Straße als Fußgängerbereich, für den fließenden Verkehr, als Parkfläche und dergleichen gewidmet werden. Soll die Straße in einzelnen Bereichen anders genutzt werden, als die Widmung dies vorsieht, ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich. So ist z.B. für das Aufstellen eines Containers, von Baumaterialien, von Tischen und Bänken (bei einer Gaststätte) etc. auf einer Verkehrsfläche grundsätzlich eine solche Genehmigung zu beantragen. Ohne die entsprechende Erlaubnis ist die Nutzung der Straße zu Sonderzwecken nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann die örtliche Ordnungsbehörde ein Bußgeld verhängen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B.
- Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos,
- Skizzen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Art der Benutzung, nach der in Anspruch genommenen Fläche, der Benutzungsdauer, usw. Die Berechnung wird im jeweiligen Einzelfall durchgeführt.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
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