Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Solingen

    Jeder, der sich auf den Straßen oder in der Einkaufszone bewegt, ist schon irgendwann einmal einer Sondernutzung begegnet. Eine Sondernutzung ist zum Beispiel die Präsentation von Waren vor den Geschäften, die Aufstellung eines Containers oder eines Gerüstes, die Einrichtung einer Baustelle, das Anbringen eines Hinweisschildes, etc.

    Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straßen über den Gemeingebrauch hinausgeht.

    "Gemeingebrauch" ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften zu nutzen (§ 14 StrWG NW)

    Online-Dienst

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    ID: L100002_d858955a80acae32cb4f940d7e41ea7c

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    33-331 Sondernutzungen, verkehrsrechtliche Anordnungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gasstraße 22

    42657 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-3610

    Fax: 0212 290-3729

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Solingen

    bei Sondernutzungen:
    Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Solingen

    Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren:
    Die Gebührenübersicht zur Sondernutzung finden Sie unter "Dokumente"
    Zuzüglich wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, deren Höhe sich nach dem Verwaltungsaufwand richtet

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Solingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de