Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen - Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen bei Baumaßnahmen nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Durchführung von Arbeitsstellen an Straßen:

    • Straßenbauarbeiten
    • Kanalbauarbeiten
    • Arbeiten an Versorgungsleitungen im öffentl. Verkehrsraum (Strom, Gas, Wasser, Telekom)

    Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, müssen die Unternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans von der Straßenverkehrsbehörde eine förmliche Anordnung einholen, wie ihre Arbeitsstelle auszuschildern und abzusichern ist.

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 162 - 168

    41236 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-6241

    Fax: 02161 25-6299

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Mönchengladbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 162-168

    41236 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492161256280

    Fax: +492161256244

    E-Mail: sondernutzung@moenchengladbach.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 12

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 12

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Notwendige Unterlagen
    Antrag gemäß RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) mit folgenden Angaben:

    • Art der Arbeit
    • Auftraggeber
    • Straße/Ort der Arbeitsstelle
    • Ausmaß der Arbeitsstelle
    • Beginn und Dauer der Arbeiten
    • Beschilderung/ Absicherung der Arbeitsstelle
    • Name, Anschrift, Telefonnummer des Verantwortlichen

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    24,00 Euro im vereinfachten Verfahren
    68,00 Euro ohne Ortstermin
    184,00 Euro mit Ortstermin
    282,00 Euro mit Verkehrszeichenplan

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können eine Straße ohne Einfluss auf den Verkehr nutzen. Das ist die "sonstige Nutzung", z.B. die Nutzung des Randstreifens oder der Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht (Abschluss eines Nutzungsvertrages).

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Rechtliche Grundlagen:
    § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de