Außer Kraft - Schwerbehindertenausweis verlängern lassen
Hinweise für Korschenbroich
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Um eine Schwerbehinderteneigenschaft beantragen und nachweisen zu können, benötigen Sie einen vom Rhein-Kreis Neuss ausgestellten Ausweis.
Antragsvordrucke erhalten Sie sowohl im Bürgerbüro als auch im Sozialamt der Stadtverwaltung Korschenbroich.
Einen online ausfüllbaren Antrag finden Sie unter "Link zu externem Verfahren".
Ausgefüllte Anträge können hier zur Weiterleitung an den Rhein-Kreis Neuss, Schwerbehindertenstelle, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich abgegeben werden.
Telefonisch ist die Stelle unter Tel. 02181/60158-05 oder -06 oder -07 oder -08 zu erreichen.
Die Entscheidung über die Anträge wird dort getroffen.
Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises ist nicht nur beim Rhein-Kreis sondern auch in Ihrem Bürgerbüro und im örtlichen Sozialamt möglich, solange noch ein Verlängerungsfeld frei ist. Ist jedoch kein Freifeld für eine Verlängerung des Ausweises mehr vorhanden, so muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Personen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung, eine so genannte "Parkerleichterung" zu erhalten (siehe Dienstleistung "Parkerleichterung für Schwerbehinderte")
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die Eintragung des Merkzeichens "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "Bl" (Blindheit) auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises erforderlich. Weiterhin ist eine abgestufte Version der Parkerleichterung möglich.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Korschenbroich
- 1 Lichtbild
- Anschrift der Krankenkasse
- Personalausweis
- Sozialversicherungsausweis
- bei Verlängerung: Schwerbehindertenausweis
Formulare
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Voraussetzungen
Grad der Behinderung von mindestens 50
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Korschenbroich
Verfahrensablauf
Schwerbehindertenausweise werden nicht mehr verlängert. Bitte beantragen Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Stichwörter
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