Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Hinweise für Krefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Die Stadt Krefeld hat die Netzgesellschaft Niederrhein mbH mit der Betriebsführung der öffentlichen Straßenbeleuchtung beauftragt. Im Stadtgebiet Krefeld werden mehr als 26.000 Leuchtstellen mit ca. 28.200 Leuchten betrieben.

    Zu den öffentlichen Beleuchtungsanlagen zählen auch die Tragsysteme (Maste, Überspannungen) und Schaltschränke. Für die Schaltung und Spannungsversorgung der Beleuchtungsanlagen werden aktuell ca. 660 Schaltschränke betrieben.

     

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt- und Verkehrsplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberschlesienstraße 16

    47807 Krefeld

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Schäden bzw. Störungen können beim Entstörungsdienst 08 00 / 2 42 54 00 (kostenfreie Rufnummer) oder über das Online-Formular Störungsmeldung gemeldet werden.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Die Straßenbeleuchtung in Krefeld schaltet nach fest vorgegeben und abgestimmten Helligkeitswerten ein und aus. Zwei der insgesamt drei Lichtempfänger in unterschiedlichen Ortsteilen Krefelds müssen das eingestellte Umgebungs-Helligkeitsniveau erreichen um die Beleuchtung ein bzw. auszuschalten.

    Bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird in der Regel mit der LED-Technik geplant. Die Anschlussleistung der gesamten öffentlichen Beleuchtung beträgt ca. 2.350 KW (Stand 31.12.2019). Durch den Einsatz von effizienten Lampentypen konnte die Anschlussleistung im Betrachtungszeitraum (2012 bis 2019) um ca. 30 % reduziert werden.

    Die Netzgesellschaft Niederrhein mbH behebt Schadens- und Störungsfälle an den öffentlichen Beleuchtungsanlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de