Gewässer Überwachung
Gewässer Überwachung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer bedarf der Planfeststellung/Plangenehmigung (§ 68 Wasserhaushaltsgesetz - WHG). Zuständig ist die Untere Wasserbehörde. Die Kontaktaufnahme kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von der Maßnahme. Bei einem Genehmigungsantrag gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz sollten die Unterlagen vor Antragstellung mt der Unteren Wasserbehörde abgestimmt werden, da es sich um ein sehr umfangreiches Genehmigungsverfahren handelt.
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Verfahrensablauf
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Fristen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Kosten
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis