Anhänger Kraftfahrzeug

    vorgesehen zum Löschen - Anhänger Kraftfahrzeug

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Fahrzeugscheine sind grundsätzlich mitzuführen.
    Für Fahrzeugkombinationen gibt es jedoch die Möglichkeit, anstelle der Fahrzeugscheine ein Verzeichnis sämtlicher auf den Fahrzeughalter zugelassenen Anhänger (Anhänger-Verzeichnis) mitzuführen.

    Die Anhänger-Verzeichnisse werden nach Bedarf des Antragstellers (z. B. entsprechend der Anzahl der Zugmaschinen) bei der Zulassungsstelle formlos schriftlich beantragt.

    Der Antrag kann per Post oder E-Mail oder Fax gestellt werden.

    Die Anhänger-Verzeichnisse werden entweder direkt übergeben oder nach Absprache zugesandt.

    Änderungen bzw. Aktualisierungen zu dem Anhänger-Verzeichnis (z. B. Abmeldung von Anhängern, Neuzugänge) sind der Zulassungsstelle zeitnah mitzuteilen. Die Ausstellung eines neuen Anhänger-Verzeichnisses wird dann in Abstimmung mit der Zulassungsstelle veranlasst.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e57d3892fcb8fb225f7d9095fd323ba2

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.2.1: Zulassungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Antrag mit:

    • Aufstellung der Kennzeichen der Anhänger
    • Anzahl der gewünschten Anhänger-Verzeichnisse

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gütersloh

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    Erstausstellung:

    • Anzahl der Anhänger x 2,60 €
    • Zusätzlich: Anzahl der zusätzlichen Anhänger-Verzeichnisse x 1 €

    Änderungen:

    • Je Anhänger-Neuzugang 2,60 €
    • Je Anhänger-Abmeldung 2,60 €
    • Zusätzlich: 1,30 € je Ausfertigung
    Zahlungsart

    Bar, EC

    Rechtsgrundlagen

    § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de