Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Nichtbestehens auf AntragOnline erledigen

    Negativbescheinigung beantragen (zur Staatsangehörigkeit)

    Amtlicher Nachweis über das Nichtbestehen der deutschen Staatsbürgerschaft (Prüfung und Feststellung).

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Die Staatsangehörigkeitsbehörde der Kreisverwaltung Heinsberg ist für die Bearbeitung von Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständig, sofern Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Heinsberg haben. 

    • Feststellungsverfahren (Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises): Im Feststellungsverfahren wird das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag oder von Amts wegen verbindlich festgestellt. Dadurch unterscheidet sich dieses Verfahren vom Einbürgerungsverfahren, bei dem die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wird. 
    • Erklärungserwerb (ab 20.08.2021): Personen, die nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (= nach dem 23.05.1949) geboren wurden, können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abgabe einer Erklärung erwerben, wenn sie aufgrund früher geltender geschlechterdiskriminierender Vorschriften im Staatsangehörigkeitsrecht die deutsche Staatsangehörigkeit entweder nicht durch Geburt/Abstammung erwerben konnten oder ihre durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren haben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3c853721781b92451c6ca4f01c69106f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.01.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 06.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Feststellungsverfahren:

    Das Bundesverwaltungsamt ist für die Bearbeitung von Anträgen von Personen zuständig, die im Ausland leben. Für Personen, die im Kreis Heinsberg wohnen, ist die Kreisverwaltung Heinsberg zuständig. Sie können für Ihren Antrag folgende Antragsvordrucke des Bundesverwaltungsamtes nutzen und diese anschließend postalisch an die Kreisverwaltung Heinsberg senden:

    • Antrag F: Antragsvordruck für Personen ab 16 Jahren   
    • Antrag FK: Antragsvordruck für Personen unter 16 Jahren
    • Anlage V: Angaben zu deutschen Vorfahren (eine Anlage je Vorfahre)
    • Vollmacht: zur Bevollmächtigung eines Dritten

    Bitte fügen Sie dem Antrag zudem alle Nachweise bei, die belegen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen bzw. wie Sie diese erworben haben (z. B. Geburtsurkunden von Ihnen und Ihren deutschen Vorfahren, Ausweisdokumente, usw.).

    Weitere Informationen können dem Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes entnommen werden, welches auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes unter "Staatsangehörigkeitsausweis > Vordrucke" zum Download bereitgestellt wird.  

    Erklärungserwerb:

    Das Bundesverwaltungsamt ist für die Bearbeitung von Erklärungen von Personen zuständig, die im Ausland leben. Für Personen, die im Kreis Heinsberg wohnen, ist die Kreisverwaltung Heinsberg zuständig. Sie können für Ihre Erklärung die Vordrucke des Bundesverwaltungsamtes nutzen (Erklärung_EER, Anlage_EER, Anlage_AV) und diese anschließend postalisch an die Kreisverwaltung Heinsberg

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Sie halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an einer Negativfeststellung und -bescheinigung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Negativfeststellung zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Verfahrensablauf

    • Die Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung einer Negativbescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beantragen.
    • Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das dazu von der Staatsangehörigkeitsbehörde zum Download bereitgestellte oder Ihnen auf Anforderung zugeschickte Antragsformular.
    • Reichen Sie das von Ihnen vollständig ausgefüllte Antragsformular mit sämtlichen Unterlagen (siehe „Erforderliche Unterlagen“) in gut lesbaren Kopien (auf weißem Papier, DIN A4) bei der Staatsangehörigkeitsbehörde ein.
    • Nach Eingang der Antragsunterlagen wird sich die Staatsangehörigkeitsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Vorher brauchen Sie weiter nichts zu tun
    • Im Verlauf des Verfahrens wird die Staatsangehörigkeitsbehörde Sie auffordern, ihr die Originalunterlagen zur Überprüfung vorzulegen; Sie erhalten die Unterlagen anschließend zurück

    Fristen

    Die Negativbescheinigung wird unbefristet ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt unter anderem von der sachlichen Richtigkeit Ihrer Angaben und der Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen ab. Im Übrigen kommt es darauf an, welche gegebenenfalls schwierigen Sachverhalte ermittelt werden müssen, um die beantragte Feststellung treffen zu können. Je nachdem kann es bis zu einer abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag wenige Wochen oder auch länger als ein Jahr dauern.

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Feststellungsverfahren:

    Die Gebühr für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51,00 Euro. Für die Ablehnung des Antrages entstehen i. d. R. Gebühren in Höhe von 25,00 Euro. Wird der Antrag zurückgenommen, nachdem die Bearbeitung des Antrages bereits begonnen wurde, werden i. d. R. ebenfalls Gebühren in Höhe von 25,00 Euro fällig.

    Erklärungserwerb:

    Das Verfahren ist gebührenfrei. Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können jedoch Kosten entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Negativbescheinigungen werden nur ausgestellt, wenn dies zum Nachweis des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit bei ausländischen öffentlichen Stellen notwendig oder im Einzelfall zumindest konkret nützlich ist. Ohne begründeten Anlass wird Anträgen auf Feststellung des Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit nicht entsprochen.
    • Die Negativbescheinigung ist keine Staatsangehörigkeitsurkunde, sondern eine formlose Bescheinigung, versehen mit einem amtlichen Dienstsiegel. Erfahrungsgemäß werden diese Bescheinigungen in anderen Staaten anerkannt.
    • Die Negativbescheinigung bescheinigt, dass Sie am Tag der Ausstellung die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 08.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de