Genehmigung für Mietwagen beantragen
Sie möchten ein Mietwagengewerbe betreiben? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.
Beschreibung
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Euskirchen
Bei juristischen Personen Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, Ausfertigung des Gesellschaftsvertraes und der Gesellschafterliste und Nachweis der Vertretungsberechtigung.
Für den Nachweis der Zuverlässigkeit : ein Auszug aus dem
- Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Fahreignungsregister
- Gewerbezentralregister
- Bescheinigungen folgender Stellen: Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Stadt- oder Gemeinde
- Für den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit: Eigenkapitalbescheinigung, ggf. Zusatzbescheinigung
- Für den Nachweis der fachlichen Eignung das Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung bei der IHK.
- Im Mietwagenverkehr Stellplatznachweis für jedes der eingesetzten Fahrzeuge.
Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis(Anstellungsvertrag.Wenn Sie eine andere Person für die Führung der Geschäfte bestellen, muss diese folgende Unterlagen vorlegen:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Nachweise der fachlichen Eignung
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienst vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Euskirchen
- Sie und die zur Führung der Geschäfte bestellte Person sind zuverlässig.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens muss gewährleistet sein. Das Unternehmen benötigt Eigenkapital zuzüglich Reserven. Die Höhe des Kapitals bemisst sich an der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge. Für das erste Fahrzeug benötigt der Unternehmer Eigenkapital in Höhe von 2.500 €, für jedes weitere Fahrzeug 1.250 €.
- Sie oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet. Fachlich geeignet sind Sie, wenn Sie eine Fachkundeprüfung vor der Industrie-und Handelskammer (IHK) bestanden haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Euskirchen
Verfahrensablauf
Hinweise für Euskirchen
Sie müssen die Genehmigung für die gewerbliche Personenbeförderung bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Das Antragsformular steht Ihnen unter dem Link unter diesem Text zur Verfügung. Sofern die anzuhörenden Stellen keine Bedenken äußern, kann die Erteilung der Genehmigung frühestens 2 Wochen nach Antragstellung erfolgen.
Fristen
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach
- der Anzahl der Fahrzeuge und
- der Laufzeit der Genehmigung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Euskirchen
Weitere Informationen
Hinweise für Euskirchen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.03.2022
Stichwörter
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