Genehmigung für Mietwagen beantragen
Sie möchten ein Mietwagengewerbe betreiben? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.
Beschreibung
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Euskirchen
Bei juristischen Personen Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, Ausfertigung des Gesellschaftsvertraes und der Gesellschafterliste und Nachweis der Vertretungsberechtigung.
Für den Nachweis der Zuverlässigkeit : ein Auszug aus dem
- Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Fahreignungsregister
- Gewerbezentralregister
- Bescheinigungen folgender Stellen: Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Stadt- oder Gemeinde
- Für den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit: Eigenkapitalbescheinigung, ggf. Zusatzbescheinigung
- Für den Nachweis der fachlichen Eignung das Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung bei der IHK.
- Im Mietwagenverkehr Stellplatznachweis für jedes der eingesetzten Fahrzeuge.
Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis(Anstellungsvertrag.Wenn Sie eine andere Person für die Führung der Geschäfte bestellen, muss diese folgende Unterlagen vorlegen:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Nachweise der fachlichen Eignung
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Formulare
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- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienst vorhanden: Nein
Voraussetzungen
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- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
- Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
- Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Euskirchen
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:
- Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Mietwagengenehmigung.
Fristen
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
Kosten
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Die Höhe der Gebühren richtet sich nach
- der Anzahl der Fahrzeuge und
- der Laufzeit der Genehmigung
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.03.2022
Stichwörter
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