Mietwagengenehmigung Erteilung

    Genehmigung für Mietwagen beantragen

    Sie möchten ein Mietwagengewerbe betreiben? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Sie möchten gewerblich Personen mit einem Mietwagen befördern? Dazu benötigen Sie eine Genehmigung für Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetz.

    Hinweis: Die Bearbeitungszeit für Mietwagenanträge kann derzeit bis zu drei Monate nach Vorlage aller Unterlagen betragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_10165b095a1693f2c49e02966bd13fc6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    Fax: 0221 / 221-26130

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Fach- und Sachkundenachweis
      Sie oder die zur Geschäftsführung bestellte Person müssen sachlich und fachlich geeignet sein. Siehe unten: Informationen zur fachlichen Eignung.
    • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
      Über den amtlichen Vordruck der Eigenkapitalbescheinigung (über das Geschäftsvermögen) und eventuell die Zusatzbescheinigung (über das Privatvermögen) muss ein ausreichendes Vermögen nachgewiesen werden. Die Vordrucke erhalten Sie bei Aushändigung oder Zu
    • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste beziehungsweise der Vereinssatzung
      sofern es sich beim Antragsteller um eine Personenhandelsgesellschaft oder um eine juristische Person handelt.
    • Auszug aus dem Handelsregister
      sofern es sich bei der Antragstellerin um eine Personengesellschaft oder um eine juristische Person handelt.
    • Ein aktueller Versicherungs- oder Beitragsnachweis,
      aus dem hervorgeht, dass die Fahrzeuge für die gewerbliche Personenbeförderung als Personenmietwagen versichert sind.
    • Baurechtliche Klärung
      Nehmen Sie Kontakt mit dem Bauaufsichtsamt auf und klären Sie dort, ob ein Baugenehmigungsverfahren (Antrag auf Nutzungsänderung) durchzuführen ist. Infos dazu und Kontaktdaten siehe bei Antragsberatung Bauen unter "Download und Infos"
      Für jeden Mie
    • Dienstanweisung
      Bei Einsatz einer zur Geschäftsführung bestellten Person sowie bei Einsatz von mehr als 10 Mietwagen ist eine Dienstanweisung nach § 3 BOKraft vorzulegen.
    • Arbeitsverträge
      Bei Einsatz einer zur Geschäftsführung bestellten Person sowie bei Einsatz eines zusätzlichen Betriebsleiters bei Einsatz von mehr als zehn Mietwagen sind die entsprechenden Arbeitsverträge vorzulegen.
    • Führungszeugnis nach Belegart O
      Zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, in Köln ist das das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus, unter Angabe des Aktenzeichens 32-322/1 PBefG.
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
      Zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, in Köln ist das das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus, unter Angabe des Aktenzeichens 32-322/1 PBefG.
    • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
      Nach Vorliegen Ihrer persönlichen Daten wird dieser Auszug gegen Entrichtung der Gebühr von uns beim Verkehrszentralregister direkt beantragt.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Wohnsitzfinanzamtes und des Betriebsfinanzamtes
      Diese Bescheinigungen sind von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller von den zuständigen Stellen aller Gemeinden und Kreise vorzulegen, in denen sie oder er in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat. Die Bescheinigu
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde für Wohn- und Betriebssitz
      Diese Bescheinigungen sind von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller von den zuständigen Stellen aller Gemeinden und Kreise vorzulegen, in denen sie oder er in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat. Die Bescheinigu
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
      Die Bescheinigung benötigen Sie von allen Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmer*innen beschäftigen oder beschäftigt haben sowie eventuell für Sie selbst, sofern Sie freiwillig, also privat versichert sind oder waren. Die Bescheinigungen dürfen an dem
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
      Sie erhalten die Bescheinigung bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BgF), Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg. Die Bescheinigung darf an dem Tag, an dem alle für die Entscheidung über den Antrag erheblichen Unterlagen vorliegen, nicht äl
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Insolvenzgericht
      des für den Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts. Die Bescheinigung darf an dem Tag, an dem alle für die Entscheidung über den Antrag erheblichen Unterlagen vorliegen, nicht älter als drei Monate sein!

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienst vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
    • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
    • Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:

    • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Mietwagengenehmigung.

    Fristen

    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Bei der Erstgenehmigung sowie bei der Erneuerung der Genehmigung fallen 60 Euro für das erste Fahrzeug und für jeden weiteren Mietwagen 30 Euro an Gebühr an. Im Zuge der Antragstellung entstehen weitere Kosten für das Führungszeugnis, den Gewerbezentralregisterauszug (je 13 Euro) sowie für den Auszug aus dem Verkehrszentralregister (3,30 Euro). Bei Benennung einer zur Geschäftsführung bestellten Person und Einsatz einer Betriebsleitung fällt eine zusätzliche Gebühr von 150 Euro an.

    Die Gebühren können bar oder mit der ec-Karte mit PIN-Nummer bezahlt werden.

    Aktuell können die Gebühren auch per Gebührenbescheid erhoben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Köln

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de