Mietwagengenehmigung Erteilung

    Taxi- und Mietwagenverkehr

    Sie möchten ein Mietwagengewerbe betreiben? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Unternehmer/innen, welche den Gelegenheitsverkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben möchten, benötigen dazu eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b1f9950cfff36882aebf1863036a117b

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Taxi- und Mietwagenverkehr

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienst vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
    • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
    • Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:

    • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Mietwagengenehmigung.

    Fristen

    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • für die Genehmigung für den Verkehr mit Taxi/Mietwagen (ein Fahrzeug): 300,00€
    • für jedes weitere Fahrzeug: 90,00€
    • für Ausnahmegenehmigung BOKraft (z.B. Wegstreckenzähler und Alarmanlage): 50,00€
    • für die Entbindung von der Betriebspflicht (Taxen): 45,00€
    • für die Genehmigung für ein Ersatzfahrzeug: 25,00€
    • für die Berichtigung der Genehmigungsurkunde: 40,00€
    • Berichtigung der für die Genehmigungsurkunde mit einem Auszug: 55,50€
    • für den Auszug aus der Genehmigungsurkunde: 25,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Persönliche Zuverlässigkeit

    Das Unternehmen und die zur Führung bestellten Personen gelten als zuverlässig, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass geltenden Vorschriften missachtet oder die Allgemeinheit geschädigt oder gefährdet wird.

    Fachliche Eignung

    Fachlich geeignet ist, wer über die erforderlichen Kenntnisse zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs verfügt.

    Anerkennung einer leitenden Tätigkeit

    Die fachliche Eignung kann auch durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen nachgewiesen werden, welches genehmigten Straßenpersonenverkehr betreibt. Das Ende dieser Tätigkeit darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Prüfung dieser Voraussetzung obliegt der Industrie und Handelskammer Duisburg. Der Bewerber hat der Kammer hierzu aussagekräftige Unterlagen vorzulegen.

    Finanzielle Leistungsfähigkeit

    Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gewährleistet, wenn das Eigenkapital verfügbar ist, das zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich ist.

    Dieses beträgt für das erste Fahrzeug 2.250,00 Euro und für jedes weitere Fahrzeug zusätzliche 1.250,00 Euro.

    Das erwähnte Eigenkapital kann durch folgende Bescheinigungen nachgewiesen werden:

    • eines/r vereidigten Buchprüfers/in
    • eines/r Steuerberaters/in
    • eines/r Steuerbevollmächtigten
    • eines Fachanwalts/einer Fachanwältin für Steuerrecht
    • einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
    • einer Buchprüfungsgesellschaft
    • einer Steuerberatungsgesellschaft oder
    • eines Kreditinstitutes

    Das hierzu erforderliche Formular ist Bestandteil des Antrages. Das Ausstellungsdatum der Eigenkapitalbescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

    Das Ausstellungsdatum der Unbedenklichkeitsbescheinigungen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als drei Monate zurückliegen.

    Der Zeitpunkt der Antragstellung ist der, zu dem der Behörde sämtliche Antragsunterlagen einschließlich der erforderlichen Nachweise vorliegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de