Privatklage Verfolgung
Hinweise für Herzogenrath
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Die Schiedsleute werden vom Rat der Stadt Herzogenrath gewählt und nach der Wahl durch die Direktorin bzw. den Direktor des Amtsgerichtes Aachen vereidigt.
Sie haben die ehrenamtliche Aufgabe, unter Aufsicht des Amtsgerichtes Aachen, zwischen den streitenden Parteien in Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten oder bestimmten Strafsachen zu schlichten und dabei zu versuchen, einen rechtsverbindlichen Vergleich mit den Parteien herbeizuführen.
Bürger, die einen Antrag auf Schlichtungsverhandlung stellen, müssen sich an das örtliche Schiedsamt wenden, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Wohnsitz hat.
In Herzogenrath gibt es 3 Schiedsamtsbezirke. Wer für Sie der zuständige Ansprechpartner ist, erfahren Sie aus der nebenstehenden Datei "Schlichten statt Richten".
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Ansprechpartner
Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weitere allgemeine Informationen über das Schiedsamt erhalten Sie über die Internetseite https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/S/Schiedsamt/index.php.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Herzogenrath