Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
Hinweise für Köln
Beschreibung
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Sie wollen an einem Fachkundelehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen? Dann benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV).
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Ansprechpartner
Nutzung öffentlicher Flächen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: siehe Servicenummern
Fax: siehe Servicenummern
E-Mail: strassennutzungen@stadt-koeln.de
erforderliche Unterlagen
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- Formgebundener schriftlicher Antrag mit den Angaben zur Person
Sie erhalten das Antragsformular auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 SprengV beim Amt für öffentliche Ordnung in der Abteilung für Straßen- und Grünflächennutzungen.
Bei telefonischer Anforderung unter der Rufnummer 0221/22
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 70 Euro. Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen