Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang

    Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Sie wollen an einem Fachkundelehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen? Dann benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV).

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    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d77c627f696f51f99ccf02fe889e085d

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    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Nutzung öffentlicher Flächen

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    Fax: siehe Servicenummern

    E-Mail: strassennutzungen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Formgebundener schriftlicher Antrag mit den Angaben zur Person
      Sie erhalten das Antragsformular auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 SprengV beim Amt für öffentliche Ordnung in der Abteilung für Straßen- und Grünflächennutzungen.
      Bei telefonischer Anforderung unter der Rufnummer 0221/22

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    § 34 Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Köln

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 70 Euro. Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de