Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen
Sie können die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen beantragen, wenn deren Gültigkeit bald endet.
Beschreibung
Hinweise für Soest
Voraussetzungen
- Sie haben in den letzten sieben Jahren eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in dem Bereich aufgebaut;
- durch Ihre Berufserfahrung besitzen Sie eine vergleichbare Qualifikation wie Fachkräfte;
- Ihr Gehalt beträgt mindestens 60 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (51.120 Euro jährlich);
- Sie verfügen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B1-Niveau).
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der qualifizierten Beschäftigung als Fachkraft mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen wird in der Regel bis zum Ende Ihres Arbeitsvertrages erteilt. Sollte die Zustimmung zur Beschäftigung der Bundesagentur für Arbeit weniger lange gültig sein, richtet sich die Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis nach der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Sollten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, kann die Aufenthaltserlaubnis für maximal zwei Jahre erteilt oder verlängert werden. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zu der Ausübung der qualifizierten Beschäftigung, für die Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragt haben.
Vor einem Wechsel des Arbeitgebers ist eine Erlaubnis von der Ausländerbehörde einzuholen. Bitte beachten Sie hierbei auch, dass der Arbeitgeberwechsel geprüft werden muss. Informieren Sie uns daher bitte frühzeitig (spätestens drei Wochen vor dem geplanten Arbeitgeberwechsel), wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln möchten.
Verfestigung
Wenn Sie sich als qualifizierter Arbeitnehmer mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen in Deutschland aufhalten, können Sie nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unseren Infoseiten zum Thema.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen beantragen oder verlängern wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- aktuelles Passfoto
- ausgefülltes Antragsformular
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag und Mietbescheinigung
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Nachweis über ausgeprägte berufspraktische Kenntnisse (z.B. Arbeitszeugnis)
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.
Formulare
Hinweise für Soest
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen.
- Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben einen neuen Arbeitsvertrag oder ein neues verbindliches Arbeitsplatzangebot bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber in der IT-Branche.
- Ihr Gehalt wird weiterhin mindestens 60 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung erreichen. Im Jahr 2020 entsprechen 60 % einem Brutto-Mindestgehalt in Höhe von 4.140 EUR monatlich bzw. 49.680 EUR jährlich (Grenze gilt für das gesamte Bundesgebiet).
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Bundesanzeiger bekannt gegeben (siehe weiterführende Informationen). - Sie können Ihren Lebensunterhalt und Ihren Krankenversicherungsschutz weiterhin eigenständig ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit für die Arbeitsaufnahme liegt vor bzw. wurde erneuert (die Zustimmung wird in der Regel von der Ausländerbehörde eingeholt). Für die Zustimmung müssen u.a. Ihre Arbeitsbedingungen (insbesondere Gehalt) mit denen eines deutschen Beschäftigten an gleicher Position vergleichbar sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
Verfahrensablauf
Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin.
Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Erneuerung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen. - Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Erneuerung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) genommen.
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
- Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
- bis zu 12 Wochen
Kosten
Hinweise für Soest
- bis zu 100 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 19.05.2020