Schankerlaubnis beantragen
Sie möchten gewerblich alkoholische Getränke ausschenken? Dafür benötigen Sie eine Schankerlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Konzession
Wenn Sie ein Gaststättengewerbe im Stadtgebiet betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Gaststättenerlaubnis. Eine Erlaubnis ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Schankwirtschaft) und die Gaststätte für jedermann oder bestimmte Personenkreise zugänglich ist. Die Erlaubnis ist sowohl personen- als auch objektbezogen, so dass eine Erlaubnis auch dann erforderlich ist, wenn Sie eine bestehende Gaststätte übernehmen wollen oder bereits eine Gaststätte an anderer Stelle betreiben.
Vertreiben Sie hingegen lediglich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste, so ist keine Erlaubnis mehr erforderlich. In diesen Fällen besteht lediglich eine Pflicht zur Anzeige des Gewerbes beim Fachbereich Ordnung. Wenn Sie erlaubnisbedürftige Gaststättentätigkeiten aus besonderen Anlässen (z.B. bei Vereinsfesten) durchführen möchten, besteht die Möglichkeit unter erleichterten Voraussetzungen eine Gestattung zu beantragen.
Konzessionsänderung
Alle Änderungen der gewerblichen Räumlichkeiten müssen Sie vor der Realisierung bei der örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.
Vorläufige Konzession
Wenn Sie einen bereits bestehenden, erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen möchten, benötigen Sie eine neue Gaststättenerlaubnis. Dies gilt auch, wenn der Betrieb innerhalb der Familie übergeben wird. Damit Sie den Betrieb ohne Unterbrechung übernehmen können, besteht für Sie, als neuen Betreiber, die Möglichkeit eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu beantragen, bis die endgültige Erlaubnis ausgestellt werden kann. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, um den bestehenden Kundenstamm zu erhalten.
Die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis ist aber nur möglich, wenn der Betrieb nicht länger als 6 Monate geschlossen ist und keine Veränderung der Räumlichkeiten durch Umbau, Erweiterung oder eine Änderung der Betriebsart vorgenommen wird. Die vorläufige Erlaubnis wird für einen Gültigkeitszeitraum von 3 Monaten erteilt. In dieser Zeit können Sie die übrigen Antragsunterlagen nachreichen, damit die Prüfung der endgültigen Erlaubniserteilung vorgenommen werden kann.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
für eine Gaststättenerlaubnis:
- förmlicher Antrag
- persönlicher Fragebogen
- Grundrisszeichnungen in 3-facher Ausfertigung. Sie müssen mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen und alle dem gewerblichen Zweck dienenden Räume beinhalten.
- amtlicher Lageplan in 3-facher Ausfertigung
- unterschriebener Pachtvertrag in Kopie
- Auszug aus der Schuldnerkartei (erhältlich beim zuständigen Amtsgericht des Wohnortes)
- Führungszeugnis nach Belegart 0 für die Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem Finanzamt, das für den jeweiligen Wohnort zuständig ist (Finanzamt Sankt Augustin)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Steueramt der Wohnortgemeinde
- Unterrichtungsnachweis gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz (der Nachweis ist bei der für den Wohnort zuständigen Industrie- und Handelskammer zu erwerben z.B. IHK Bonn)
- bei Betriebsübernahme: Verzichtserklärung des vorherigen Konzessionsinhabers
- Personalausweis
bei juristischen Personen:
- Gesellschaftervertrag oder Satzung
- Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister
für eine vorläufige Gaststättenerlaubnis:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular zur Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
- den persönlichen Fragebogen
- den unterschriebenen Pachtvertrag
- 3-fachen Grundrissplan
- 3-fachen Lageplan
- Personalausweis in Kopie
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit Ihnen die Schankerlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.
- Ihre fachliche Eignung nachweisen. Dies erfolgt durch Vorlage eines Unterrichtungsnachweises gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GastG der Industrie- und Handelskammer oder einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis i.V.m. deren Anlage 3 ihre fachliche Eignung nachweisen.
- Nachweisen, dass die objektbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen die Räumlichkeiten beispielsweise die zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Gästen und Beschäftigten aufgestellten Anforderungen der Bauordnung sowie die Vorgaben an Toiletten erfüllen. Außerdem dürfen vom Betrieb keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen. Auch Anforderungen an die Barrierefreiheit werden überprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Schankerlaubnis erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Erst wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, dürfen Sie die gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit ist das Gewerbe nach § 14 GewO bei der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde anzeigen.
Fristen
Den Beginn der erlaubten Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen nach § 14 GewO zuständigen Behörde anzeigen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Sankt Augustin
Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung für eine Gaststättenerlaubnis, dass die Bearbeitungszeit in der Regel 8 - 12 Wochen ab Antragseingang beträgt. Bei einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis ist die Antragsbearbeitung ist in der Regel kurzfristig möglich. Handelt es sich um eine juristische Person, sind zudem ein Auszug aus dem Handelsregister sowie eine Kopie des beglaubigten Notarvertrages vorzulegen.
Kosten
Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Landes.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Sankt Augustin
Aufgrund der komplexen Rechtslage ist für die Antragsstellung einer Gaststättenerlaubnis die persönliche Vorsprache angeraten, um eine schnelle und reibungslose Bearbeitung zu ermöglichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024
Stichwörter
Hinweise für Sankt Augustin