Ausschank Erlaubnis

    Schankerlaubnis beantragen

    Sie möchten gewerblich alkoholische Getränke ausschenken? Dafür benötigen Sie eine Schankerlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Konzession

    Wenn Sie ein Gaststättengewerbe im Stadtgebiet betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Gaststättenerlaubnis. Eine Erlaubnis ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Schankwirtschaft) und die Gaststätte für jedermann oder bestimmte Personenkreise zugänglich ist. Die Erlaubnis ist sowohl personen- als auch objektbezogen, so dass eine Erlaubnis auch dann erforderlich ist, wenn Sie eine bestehende Gaststätte übernehmen wollen oder bereits eine Gaststätte an anderer Stelle betreiben.

    Vertreiben Sie hingegen lediglich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste, so ist keine Erlaubnis mehr erforderlich. In diesen Fällen besteht lediglich eine Pflicht zur Anzeige des Gewerbes beim Fachbereich Ordnung. Wenn Sie erlaubnisbedürftige Gaststättentätigkeiten aus besonderen Anlässen (z.B. bei Vereinsfesten) durchführen möchten, besteht die Möglichkeit unter erleichterten Voraussetzungen eine Gestattung zu beantragen.

    Konzessionsänderung

    Alle Änderungen der gewerblichen Räumlichkeiten müssen Sie vor der Realisierung bei der örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Vorläufige Konzession

    Wenn Sie einen bereits bestehenden, erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen möchten, benötigen Sie eine neue Gaststättenerlaubnis. Dies gilt auch, wenn der Betrieb innerhalb der Familie übergeben wird. Damit Sie den Betrieb ohne Unterbrechung übernehmen können, besteht für Sie, als neuen Betreiber, die Möglichkeit eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu beantragen, bis die endgültige Erlaubnis ausgestellt werden kann. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, um den bestehenden Kundenstamm zu erhalten.

    Die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis ist aber nur möglich, wenn der Betrieb nicht länger als 6 Monate geschlossen ist und keine Veränderung der Räumlichkeiten durch Umbau, Erweiterung oder eine Änderung der Betriebsart vorgenommen wird. Die vorläufige Erlaubnis wird für einen Gültigkeitszeitraum von 3 Monaten erteilt. In dieser Zeit können Sie die übrigen Antragsunterlagen nachreichen, damit die Prüfung der endgültigen Erlaubniserteilung vorgenommen werden kann.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2d0533f4e91daf1049fc882650597590

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Sankt Augustin

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    für eine Gaststättenerlaubnis:

    • förmlicher Antrag
    • persönlicher Fragebogen
    • Grundrisszeichnungen in 3-facher Ausfertigung. Sie müssen mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen und alle dem gewerblichen Zweck dienenden Räume beinhalten.
    • amtlicher Lageplan in 3-facher Ausfertigung
    • unterschriebener Pachtvertrag in Kopie
    • Auszug aus der Schuldnerkartei (erhältlich beim zuständigen Amtsgericht des Wohnortes)
    • Führungszeugnis nach Belegart 0 für die Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem Finanzamt, das für den jeweiligen Wohnort zuständig ist (Finanzamt Sankt Augustin)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Steueramt der Wohnortgemeinde
    • Unterrichtungsnachweis gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz (der Nachweis ist bei der für den Wohnort zuständigen Industrie- und Handelskammer zu erwerben z.B. IHK Bonn)
    • bei Betriebsübernahme: Verzichtserklärung des vorherigen Konzessionsinhabers
    • Personalausweis

          bei juristischen Personen:

    • Gesellschaftervertrag oder Satzung
    • Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister

    für eine vorläufige Gaststättenerlaubnis:

    • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular zur Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
    • den persönlichen Fragebogen
    • den unterschriebenen Pachtvertrag
    • 3-fachen Grundrissplan
    • 3-fachen Lageplan
    • Personalausweis in Kopie

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Damit Ihnen die Schankerlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie

    • Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

    Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.

    • Ihre fachliche Eignung nachweisen. Dies erfolgt durch Vorlage eines Unterrichtungsnachweises gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GastG der Industrie- und Handelskammer oder einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis i.V.m. deren Anlage 3 ihre fachliche Eignung nachweisen.
    • Nachweisen, dass die objektbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen die Räumlichkeiten beispielsweise die zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Gästen und Beschäftigten aufgestellten Anforderungen der Bauordnung sowie die Vorgaben an Toiletten erfüllen. Außerdem dürfen vom Betrieb keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen. Auch Anforderungen an die Barrierefreiheit werden überprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Schankerlaubnis erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

    Erst wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, dürfen Sie die gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit ist das Gewerbe nach § 14 GewO bei der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde anzeigen.

    Fristen

    Bevor Sie den Betrieb aufnehmen, müssen Sie über eine Gaststättenerlaubnis verfügen. Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich. Hat die Behörde über einen Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen (§ 42 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz) entschieden, gilt die Erlaubnis als erteilt (§ 6 a Abs. 1 GewO). Dies gilt auch für Verfahren nach dem Gaststättengesetz, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen (§6a Abs.2 GewO). Den Beginn der erlaubten Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen nach § 14 GewO zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt auch für Verfahren nach dem Gaststättengesetz, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen (§6a Abs.2 GewO).

    Den Beginn der erlaubten Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen nach § 14 GewO zuständigen Behörde anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung für eine Gaststättenerlaubnis, dass die Bearbeitungszeit in der Regel 8 - 12 Wochen ab Antragseingang beträgt. Bei einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis ist die Antragsbearbeitung ist in der Regel kurzfristig möglich. Handelt es sich um eine juristische Person, sind zudem ein Auszug aus dem Handelsregister sowie eine Kopie des beglaubigten Notarvertrages vorzulegen.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Landes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Aufgrund der komplexen Rechtslage ist für die Antragsstellung einer Gaststättenerlaubnis die persönliche Vorsprache angeraten, um eine schnelle und reibungslose Bearbeitung zu ermöglichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de