Ausschank ErlaubnisOnline erledigen

    Schankerlaubnis beantragen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sie möchten gewerblich alkoholische Getränke ausschenken? Dafür benötigen Sie eine Schankerlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Konzession

    Wenn Sie ein Gaststättengewerbe im Stadtgebiet betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Gaststättenerlaubnis. Eine Erlaubnis ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Schankwirtschaft) und die Gaststätte für jedermann oder bestimmte Personenkreise zugänglich ist. Die Erlaubnis ist sowohl personen- als auch objektbezogen, so dass eine Erlaubnis auch dann erforderlich ist, wenn Sie eine bestehende Gaststätte übernehmen wollen oder bereits eine Gaststätte an anderer Stelle betreiben.

    Vertreiben Sie hingegen lediglich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste, so ist keine Erlaubnis mehr erforderlich. In diesen Fällen besteht lediglich eine Pflicht zur Anzeige des Gewerbes beim Fachbereich Ordnung. Wenn Sie erlaubnisbedürftige Gaststättentätigkeiten aus besonderen Anlässen (z.B. bei Vereinsfesten) durchführen möchten, besteht die Möglichkeit unter erleichterten Voraussetzungen eine Gestattung zu beantragen.

    Konzessionsänderung

    Alle Änderungen der gewerblichen Räumlichkeiten müssen Sie vor der Realisierung bei der örtlichen Ordnungsbehörde beantragen.

    Vorläufige Konzession

    Wenn Sie einen bereits bestehenden, erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen möchten, benötigen Sie eine neue Gaststättenerlaubnis. Dies gilt auch, wenn der Betrieb innerhalb der Familie übergeben wird. Damit Sie den Betrieb ohne Unterbrechung übernehmen können, besteht für Sie, als neuen Betreiber, die Möglichkeit eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu beantragen, bis die endgültige Erlaubnis ausgestellt werden kann. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, um den bestehenden Kundenstamm zu erhalten.

    Die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis ist aber nur möglich, wenn der Betrieb nicht länger als 6 Monate geschlossen ist und keine Veränderung der Räumlichkeiten durch Umbau, Erweiterung oder eine Änderung der Betriebsart vorgenommen wird. Die vorläufige Erlaubnis wird für einen Gültigkeitszeitraum von 3 Monaten erteilt. In dieser Zeit können Sie die übrigen Antragsunterlagen nachreichen, damit die Prüfung der endgültigen Erlaubniserteilung vorgenommen werden kann.

    Sie möchten alkoholische Getränke ausschenken? Hierfür ist eine Schankerlaubnis erforderlich.

    Erlaubnisfrei ist lediglich der Ausschank von alkoholfreien Getränken. Eine Schankerlaubnis benötigen Sie auch dann, wenn alkoholische Getränke nicht innerhalb eines rein gastronomischen Betriebes, sondern als Nebenleistung zu einem anderen Gewerbebetrieb angeboten werden (z.B. Ausschank alkoholischer Getränke im Rahmen eines Verkaufsgeschäftes – Erfrischungsbar in einem Kaufhaus; Verköstigung zur Steigerung des Verkaufs alkoholischer Getränke).

    Sofern Sie von vornherein beabsichtigen, den Ausschank auf einen bestimmten Zeitraum zu begrenzen (z.B. Sommersaison, Weihnachtszeit etc), können Sie eine zeitlich befristete Schankerlaubnis beantragen.

    Die Erlaubnis zum Ausschank alkoholischer Getränke wird immer für eine bestimmte Betriebsart (z.B. Schankbetrieb, Diskothek etc.) und für bestimmte Räumlichkeiten erteilt.

    Wenn Sie den Ausschank alkoholischer Getränke anlassgebunden anbieten möchten (z.B. bei Stadtfesten, Schützenfesten, Kirmes und Musikveranstaltungen), benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis, die Sie unter erleichterten Bedingungen erlangen können. Hierfür müssen Sie einen „Antrag auf vorübergehende Gestattung eines Gaststättenbetriebes“ stellen. 

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Sankt Augustin

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

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    Deutsch

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    Stadt Sankt Augustin

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    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

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    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    für eine Gaststättenerlaubnis:

    • förmlicher Antrag
    • persönlicher Fragebogen
    • Grundrisszeichnungen in 3-facher Ausfertigung. Sie müssen mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen und alle dem gewerblichen Zweck dienenden Räume beinhalten.
    • amtlicher Lageplan in 3-facher Ausfertigung
    • unterschriebener Pachtvertrag in Kopie
    • Auszug aus der Schuldnerkartei (erhältlich beim zuständigen Amtsgericht des Wohnortes)
    • Führungszeugnis nach Belegart 0 für die Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem Finanzamt, das für den jeweiligen Wohnort zuständig ist (Finanzamt Sankt Augustin)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Steueramt der Wohnortgemeinde
    • Unterrichtungsnachweis gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz (der Nachweis ist bei der für den Wohnort zuständigen Industrie- und Handelskammer zu erwerben z.B. IHK Bonn)
    • bei Betriebsübernahme: Verzichtserklärung des vorherigen Konzessionsinhabers
    • Personalausweis

          bei juristischen Personen:

    • Gesellschaftervertrag oder Satzung
    • Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister

    für eine vorläufige Gaststättenerlaubnis:

    • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular zur Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
    • den persönlichen Fragebogen
    • den unterschriebenen Pachtvertrag
    • 3-fachen Grundrissplan
    • 3-fachen Lageplan
    • Personalausweis in Kopie
    • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Die Unterlagen zum Gebäude, in dem sich die Gaststätte befindet: Lageplan, maßstabsgerechte Grundrisszeichnung und Schnittzeichnung Einrichtungsplan des Betriebes (Bestuhlungsplan). Ggf. in zweifacher Ausfertigung
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
    • Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz
    • Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung
    • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten
    • Auszug aus der Schuldnerkartei über das Vollstreckungsportal der Länder gemäß § 882b Zivilprozessordnung (ZPO)
    • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die Grundzüge des Lebensmittelrechts gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GastG
    • Für juristische Personen: Aktuellen Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister oder eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung
    • Bei Antragstellung durch eine Vertreterin/einen Vertreter: Vollmacht
    • Ggf. Aufenthaltserlaubnis.

    Formulare

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Damit Ihnen die Schankerlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie

    • Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

    Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.

    • Ihre fachliche Eignung nachweisen. Dies erfolgt durch Vorlage eines Unterrichtungsnachweises gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GastG der Industrie- und Handelskammer oder einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis i.V.m. deren Anlage 3 ihre fachliche Eignung nachweisen.
    • Nachweisen, dass die objektbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen die Räumlichkeiten beispielsweise die zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Gästen und Beschäftigten aufgestellten Anforderungen der Bauordnung sowie die Vorgaben an Toiletten erfüllen. Außerdem dürfen vom Betrieb keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen. Auch Anforderungen an die Barrierefreiheit werden überprüft.

    Damit Ihnen die Schankerlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie

    • Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

    Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.

    • Ihre fachliche Eignung nachweisen. Dies erfolgt durch Vorlage eines Unterrichtungsnachweises gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GastG der Industrie- und Handelskammer oder einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis i.V.m. deren Anlage 3 ihre fachliche Eignung nachweisen.
    • Nachweisen, dass die objektbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen die Räumlichkeiten beispielsweise die zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Gästen und Beschäftigten aufgestellten Anforderungen der Bauordnung sowie die Vorgaben an Toiletten erfüllen. Außerdem dürfen vom Betrieb keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen. Auch Anforderungen an die Barrierefreiheit werden überprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sankt Augustin

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Schankerlaubnis erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

    Erst wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, dürfen Sie die gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit ist das Gewerbe nach § 14 GewO bei der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde anzeigen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Schankerlaubnis erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

    Erst wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, dürfen Sie die gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit ist das Gewerbe nach § 14 GewO bei der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde anzeigen.

    Fristen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bevor Sie den Betrieb aufnehmen, müssen Sie über eine Gaststättenerlaubnis verfügen. Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.

    Hat die Behörde über einen Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen (§ 42 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz) entschieden, gilt die Erlaubnis als erteilt (§ 6 a Abs. 1 GewO).

    Dies gilt auch für Verfahren nach dem Gaststättengesetz, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen (§6a Abs.2 GewO).

    Den Beginn der erlaubten Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen nach § 14 GewO zuständigen Behörde anzeigen.

    Bevor Sie den Betrieb aufnehmen, müssen Sie über eine Gaststättenerlaubnis verfügen. Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.

    Hat die Behörde über einen Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen (§ 42 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz) entschieden, gilt die Erlaubnis als erteilt (§ 6 a Abs. 1 GewO).

    Dies gilt auch für Verfahren nach dem Gaststättengesetz, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen (§6a Abs.2 GewO).

    Den Beginn der erlaubten Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen nach § 14 GewO zuständigen Behörde anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gaststättenerlaubnis:

    Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Größe des Gaststättenbetriebes. Für die Berechnung der Gebühr werden die Anzahl und Nutzung der gewerblich genutzten Räume sowie die Grundflächengröße der Gasträume ohne Toiletten und Lagerräume benötigt.

    vorläufige Gaststättenerlaubnis:

    Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Größe des Betriebes zwischen 100 EUR und 250 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Ohne Erlaubnis dürfen Sie keine alkoholischen Getränke in ihrem Betrieb ausschenken.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de