Schankerlaubnis beantragen
Sie möchten gewerblich alkoholische Getränke ausschenken? Dafür benötigen Sie eine Schankerlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Firmen, Vereine, Interessengemeinschaften oder Einzelpersonen, die anlässlich von Veranstaltungen, an denen die Öffentlichkeit teilnimmt, Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung verabreichen wollen, benötigen dazu eine vorübergehende Gestattung zum Betrieb eines Gaststättengewerbes nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes. Eine Gestattung kann beispielsweise für ein Schützenfest, ein Pfarrfest oder eine Kirmes erteilt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eitorf
Vollständig ausgefüllter Antrag auf Schankerlaubnis.
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Damit Ihnen die Schankerlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.
- Ihre fachliche Eignung nachweisen. Dies erfolgt durch Vorlage eines Unterrichtungsnachweises gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GastG der Industrie- und Handelskammer oder einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis i.V.m. deren Anlage 3 ihre fachliche Eignung nachweisen.
- Nachweisen, dass die objektbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen die Räumlichkeiten beispielsweise die zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Gästen und Beschäftigten aufgestellten Anforderungen der Bauordnung sowie die Vorgaben an Toiletten erfüllen. Außerdem dürfen vom Betrieb keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen. Auch Anforderungen an die Barrierefreiheit werden überprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eitorf
§ 12 Gaststättengesetz (GastG)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Schankerlaubnis erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Erst wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, dürfen Sie die gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit ist das Gewerbe nach § 14 GewO bei der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde anzeigen.
Fristen
Den Beginn der erlaubten Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen nach § 14 GewO zuständigen Behörde anzeigen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eitorf
sofort
Kosten
Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Landes.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eitorf
Neben der Ausschankgenehmigung könnten noch weitere Erlaubnisse/Genehmigungen erforderlich sein, so zum Beispiel für die Sperrung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zur Durchführung von Festen/Veranstaltungen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024
Stichwörter
Hinweise für Eitorf