Ausschank Erlaubnis

    Schankerlaubnis beantragen

    Sie möchten gewerblich alkoholische Getränke ausschenken? Dafür benötigen Sie eine Schankerlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Wenn Sie in Ihrem Gewerbebetrieb alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenken möchten, benötigen Sie hierzu eine Gaststättenerlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (GastG). Eine Gaststättenerlaubnis wird immer für eine bestimmte Betriebsart (z.B. Schankbetrieb, Diskothek, Speisewirtschaft etc.) und für bestimmte Räumlichkeiten erteilt und ist personengebunden.

    Erlaubnisfrei ist der Ausschank alkoholfreier Getränke, unentgeltlicher Kostproben und zubereiteter Speisen.

    Bei der Beantragung einer Gaststättenerlaubnis sind nachstehend aufgeführte Unterlagen zur Antragsbearbeitung und zum Nachweis der
    persönlichen Zuverlässigkeit vorzulegen (siehe auch Merkblatt):

    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 GastG (vollständig ausgefüllt und gut lesbar),
    • Führungszeugnis (Belegart 0, für Behörden),
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, für Behörden),
    • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskamer,
    • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Infektionsschutzgesetz,
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnortes,
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (www.vollstreckungsportal.de),
    • Lageplan und Grundrisszeichnung des Gewerbebetriebes/der Betriebsräume,
    • Kopie des Pachtvertrages,
    • Ausweiskopie des Antragstellers.

    Bei Antragstellung durch eine juristische Person sind die oben genannten Unterlagen durch alle Geschäftsführer/Vorsitzenden beizubringen. Zusätzlich werden noch folgende Unterlagen benötigt:

    • Handels-/Vereins-/Genossenschaftsregistereintragung,
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister über die juristische Person (Belegart 9, für Behörden)
    • Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die juristische Person,
    • Auskunft in Steuersachen der zuständigen Stadtverwaltung, an der sich der Firmensitz der juristischen Person befindet.

    Sofern ein Gaststättenbetrieb durch einen Nachfolger zeitnah übernommen werden soll, kann - um einen nahtlosen Weiterbetrieb zu ermöglichen - gemäß § 11 Abs. 1 GastG eine vorläufige Erlaubnis beantragt werden. Diese vorläufige Erlaubnis wird im Regelfall für höchstens drei Monate erteilt und wird später durch eine endgültige Erlaubnis ersetzt. Aus wichtigem Grund kann die Geltungsdauer der vorläufigen Erlaubnis aber ausnahmsweise verlängert werden. Dies gilt vor allem dann, wenn nicht innerhalb der Dreimonatsfrist eine endgültige Erlaubnis erteilt wird.

    Wenn Sie einen Alkoholausschank aus besonderem Anlass (z.B. bei Stadtfesten, Schützenfesten, Kirmes und Musikveranstaltungen etc.) betreiben möchten, kann gemäß § 12 GastG der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.

     

    Bearbeitungskosten:

    Die Bearbeitungskosten für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis bzw. einer vorläufigen Erlaubnis sowie der Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes werden nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall berechnet und festgesetzt.

    Zur Übersendung der Anträge nutzen Sie bitte gewerbe@bad-honnef.de

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bad Honnef

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Bei der Beantragung einer Gaststättenerlaubnis sind nachstehend aufgeführte Unterlagen zur Antragsbearbeitung und zum Nachweis der
    persönlichen Zuverlässigkeit vorzulegen (siehe auch Merkblatt):

    • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 GastG (vollständig ausgefüllt und gut lesbar),
    • Führungszeugnis (Belegart 0, für Behörden),
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, für Behörden),
    • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskamer,
    • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Infektionsschutzgesetz,
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnortes,
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (www.vollstreckungsportal.de),
    • Lageplan und Grundrisszeichnung des Gewerbebetriebes/der Betriebsräume,
    • Kopie des Pachtvertrages,
    • Ausweiskopie des Antragstellers.

    Bei Antragstellung durch eine juristische Person sind die oben genannten Unterlagen durch alle Geschäftsführer/Vorsitzenden beizubringen. Zusätzlich werden noch folgende Unterlagen benötigt:

    • Handels-/Vereins-/Genossenschaftsregistereintragung,
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister über die juristische Person (Belegart 9, für Behörden)
    • Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die juristische Person,
    • Auskunft in Steuersachen der zuständigen Stadtverwaltung, an der sich der Firmensitz der juristischen Person befindet.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Damit Ihnen die Schankerlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie

    • Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

    Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.

    • Ihre fachliche Eignung nachweisen. Dies erfolgt durch Vorlage eines Unterrichtungsnachweises gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GastG der Industrie- und Handelskammer oder einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis i.V.m. deren Anlage 3 ihre fachliche Eignung nachweisen.
    • Nachweisen, dass die objektbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen die Räumlichkeiten beispielsweise die zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Gästen und Beschäftigten aufgestellten Anforderungen der Bauordnung sowie die Vorgaben an Toiletten erfüllen. Außerdem dürfen vom Betrieb keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen. Auch Anforderungen an die Barrierefreiheit werden überprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef

    §§ 2, 11,12 Gaststättengesetz (GastG)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Schankerlaubnis erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

    Erst wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, dürfen Sie die gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit ist das Gewerbe nach § 14 GewO bei der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde anzeigen.

    Fristen

    Bevor Sie den Betrieb aufnehmen, müssen Sie über eine Gaststättenerlaubnis verfügen. Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich. Hat die Behörde über einen Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen (§ 42 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz) entschieden, gilt die Erlaubnis als erteilt (§ 6 a Abs. 1 GewO). Dies gilt auch für Verfahren nach dem Gaststättengesetz, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen (§6a Abs.2 GewO). Den Beginn der erlaubten Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen nach § 14 GewO zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt auch für Verfahren nach dem Gaststättengesetz, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen (§6a Abs.2 GewO).

    Den Beginn der erlaubten Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen nach § 14 GewO zuständigen Behörde anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Landes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ohne Erlaubnis dürfen Sie keine alkoholischen Getränke in ihrem Betrieb ausschenken.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de