Schankerlaubnis beantragen
Sie möchten gewerblich alkoholische Getränke ausschenken? Dafür benötigen Sie eine Schankerlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Eine Gestattung kann beispielsweise für ein Schützenfest, ein Pfarrfest oder eine Kirmes erteilt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Vollständig ausgefüllter Antrag auf Schankerlaubnis.
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Heinsberg
Bei Ausschank von Getränken müssen nach Geschlechtern getrennte Toilettenanlagen, eine hygienisch einwandfreie Einrichtung zum Spülen von Gläsern sowie ggfls. eine von einem Sachkundigen abgenommene Getränkeschankanlage vorhanden sein.
Bei Zubereitung und Ausgabe von Speisen müssen alle Personen, die Speisen zubereiten oder in Verkehr bringen, im Besitz einer Bescheinigung des Gesundheitsamtes bzw. eines Gesundheitszeugnisses sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
- § 12 Gaststättengesetz (GastG)
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Schankerlaubnis erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Erst wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, dürfen Sie die gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit ist das Gewerbe nach § 14 GewO bei der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde anzeigen.
Fristen
Hinweise für Heinsberg
Bitte reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Angaben spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung ein.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.
Kosten
Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Landes.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Neben der Ausschankgenehmigung könnten noch weitere Erlaubnisse/Genehmigungen erforderlich sein, so zum Beispiel für die Sperrung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zur Durchführung von Festen/Veranstaltungen oder Umzügen über das Rechts- u. Ordnungsamt - Verkehrsangelegenheiten - sowie die Reservierung von Schulgelände, Turnhallen u. ä. über das Amt für Gebäudewirtschaft der Stadt Heinsberg.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024
Stichwörter
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