Ausschank Erlaubnis

    Schankerlaubnis beantragen

    Sie möchten gewerblich alkoholische Getränke ausschenken? Dafür benötigen Sie eine Schankerlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Nach § 12 Gaststättengesetz kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend und auf Widerruf gestattet werden (Schankerlaubnis). Den besonderen Anlass stellen beispielsweise Volksfeste, Veranstaltungen von Vereinen und Gesellschaften oder Weihnachtsmärkte dar. Eine Gestattung ist jedoch nur dann erforderlich, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.

    Wer gewerblich, das heißt gegen Entgelt mit Gewinnaufschlag oder aber unentgeltlich in Verbindung mit einem anderen Gewerbe alkoholische Getränke anlässlich von Straßenfesten, Umzügen, Märkten, Sportveranstaltungen und ähnlichen Aktionen an Dritte abgibt, benötigt eine vorübergehende Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz (Gestattung). Als gewerblicher Gewinn zählen dabei auch solche Überschüsse, die mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden.

    Über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung:

    • Gaststättengewerbe dauerhafte oder vorläufige Erlaubnis
    • Gaststättengewerbe Gestattung
    • Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz dauerhafte oder befristete Erteilung
    • Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Anzeige der Beendigung der Stellvertretertätigkeit
    • Anzeige der Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode des/der Erlaubnisinhaber/in

    Die Anträge können online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW bei der Stadt Velbert gestellt werden.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2d0533f4e91daf1049fc882650597590

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ec49bcf83893f3eebc3ca37bfa6533e6

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Velbert

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstrasse 1

    42549 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velbert

    Für eine große Veranstaltung, wie beispielsweise ein Weinfest, muss die Anmeldung zwölf Wochen und bei kleineren Veranstaltungen mindestens acht Wochen vor Beginn dem Ordnungsamt vorgelegt werden.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Damit Ihnen die Schankerlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie

    • Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

    Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.

    • Ihre fachliche Eignung nachweisen. Dies erfolgt durch Vorlage eines Unterrichtungsnachweises gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GastG der Industrie- und Handelskammer oder einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis i.V.m. deren Anlage 3 ihre fachliche Eignung nachweisen.
    • Nachweisen, dass die objektbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen die Räumlichkeiten beispielsweise die zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Gästen und Beschäftigten aufgestellten Anforderungen der Bauordnung sowie die Vorgaben an Toiletten erfüllen. Außerdem dürfen vom Betrieb keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen. Auch Anforderungen an die Barrierefreiheit werden überprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Velbert

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Schankerlaubnis erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

    Erst wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, dürfen Sie die gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit ist das Gewerbe nach § 14 GewO bei der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde anzeigen.

    Fristen

    Bevor Sie den Betrieb aufnehmen, müssen Sie über eine Gaststättenerlaubnis verfügen. Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich. Hat die Behörde über einen Antrag auf Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen (§ 42 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz) entschieden, gilt die Erlaubnis als erteilt (§ 6 a Abs. 1 GewO). Dies gilt auch für Verfahren nach dem Gaststättengesetz, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen (§6a Abs.2 GewO). Den Beginn der erlaubten Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen nach § 14 GewO zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt auch für Verfahren nach dem Gaststättengesetz, solange keine landesrechtlichen Regelungen bestehen (§6a Abs.2 GewO).

    Den Beginn der erlaubten Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen nach § 14 GewO zuständigen Behörde anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des jeweiligen Landes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ohne Erlaubnis dürfen Sie keine alkoholischen Getränke in ihrem Betrieb ausschenken.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Velbert

    Für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Veranstaltungen nach 22 Uhr erfordern im Einzelfall zusätzliche Erlaubnisse. Ausnahmegenehmigungen zur Einschränkung der Nachtruhe werden in der Regel aber nur für bestimmte Feste erteilt. Aus Gründen des Umweltschutzes sollte auf die Verwendung von Einweggeschirr und -besteck verzichtet werden. Als veranstaltende Person müssen Sie die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen (beispielsweise Jugendschutz, Jugendarbeitsschutz, Infektionsschutz, Brandschutz, lebensmittel- und hygienerechtliche Vorschriften, Preisaushang) bei der Durchführung der Veranstaltung beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Velbert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de