Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

    Geburt eines Kindes auf einem Seeschiff beurkunden

    Sie interessieren sich dafür, wie Sie die Geburt eines Kindes auf einem Seeschiff beurkunden können? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:

    • aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke
    • Eheurkunden der letzten 80 Jahre
      (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
    • Lebenspartnerschaftsurkunden
      (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch)
    • Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre
      (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)
    • Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre
      (im Standardformat DIN A4, für das Stammbuch, mehrsprachig)

    Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Hille nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Hille registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann.

    Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise eine Geburtsurkunde bei dem Standesamt der Gemeinde Hille nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Hille war oder eine Auslandsgeburt im Standesamt Hille nachbeurkundet wurde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_96484c7982782fa439c440042a41ae7a

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-223

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausländische Geburtsurkunde des Kindes mit Übersetzung in die deutsche Sprache, die ein amtlich anerkannter Übersetzer oder eine amtlich anerkannte Übersetzerin vorgenommen und beglaubigt hat, sowie, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille (unter Umständen genügt eine Internationale Geburtsurkunde)
    • bei miteinander verheirateten Eltern:
      • Geburtsurkunden der Eltern
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern:
      • Geburtsurkunde der Mutter
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • gegebenenfalls die Sorgeerklärung
    • gültiger Personalausweis, Pass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

    Eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.

    Das Standesamt kann erforderlichenfalls die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, gegebenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Geburt auf einem Seeschiff

    Antragsberechtigte Personen für die Nachbeurkundung einer auf einem unter ausländischer Flagge registrierten Seeschiff erfolgten Geburt:

    • Eltern,
    • jeder Elternteil für sich,
    • die auf dem Seeschiff geborene Person selbst,
    • deren Ehepartner oder Ehepartnerin,
    • der Lebenspartner oder Lebenspartnerin,
    • deren Kinder.

    Mindestalter als antragstellende Person: 16 Jahre

    Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt: 

    • mindestens ein Elternteil muss im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein,
    • die Beantragung der Nachbeurkundung muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt auf dem Seeschiff erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei Geburt auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt:

    • Der sorgeberechtigte Elternteil oder im Verhinderungsfall eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer beziehungsweise bei der Schiffsführerin.
    • Die erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt oder bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachgereicht werden.

    Bei Geburt auf einem Seeschiff, das eine ausländische Flagge führt:

    • Sie stellen einen Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland.
    • Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich entweder die betreffende oder die beantragende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Andernfalls ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Der Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr.

    Fristen

    Die Anzeige ist durch die hierzu Verpflichteten unverzüglich beim Schiffsführer beziehungsweise der Schiffsführerin zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.

    Kosten

    Hinweise für Hille

    Verwaltungsgebühr für das erste Exemplar: 10 EUR

    Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: 5 EUR

    Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sterbeurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de