Geburt eines Kindes auf einem Seeschiff beurkunden
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Aus den in Lemgo geführten Personenstandsregistern können beglaubigte Abschriften erstellt werden.
Für die Anmeldung zur Eheschließung reicht eine Geburtsurkunde nicht aus. Bitte beantragen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
Voraussetzungen:
- Personenstandsfall muss sich in Lemgo ereignet haben
- Geburt innerhalb der letzten 110 Jahre
- Eheschließung innerhalb der letzten 80 Jahre
- Sterbefall innerhalb der letzten 30 Jahre
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lemgo
- Art der benötigten Urkunde (vollständiger Name, Daten, Ortsangaben)
- Anzahl der Urkunden
- Verwendungszweck
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Kontaktdaten des Antragstellers
- Verwandtschaftsverhältnis
- gegebenenfalls Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
- gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern), (bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen)
- gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse (bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen)
Hinweis zur Beantragung mit Vollmacht:
Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Urkunde an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigte nicht ausgehändigt werden. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Geburt auf einem Seeschiff
Antragsberechtigte Personen für die Nachbeurkundung einer auf einem unter ausländischer Flagge registrierten Seeschiff erfolgten Geburt:
- Eltern,
- jeder Elternteil für sich,
- die auf dem Seeschiff geborene Person selbst,
- deren Ehepartner oder Ehepartnerin,
- der Lebenspartner oder Lebenspartnerin,
- deren Kinder.
Mindestalter als antragstellende Person: 16 Jahre
Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt:
- mindestens ein Elternteil muss im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein,
- die Beantragung der Nachbeurkundung muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt auf dem Seeschiff erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bei Geburt auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt:
- Der sorgeberechtigte Elternteil oder im Verhinderungsfall eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer beziehungsweise bei der Schiffsführerin.
- Die erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt oder bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachgereicht werden.
Bei Geburt auf einem Seeschiff, das eine ausländische Flagge führt:
- Sie stellen einen Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland.
- Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich entweder die betreffende oder die beantragende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Andernfalls ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Der Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Hinweise für Lemgo
Urkundenformate
- DIN A4
- DIN A5
- DIN A5 mit Lochung zum Einheften in das Familien-Stammbuch
Urkundenbestellung über
- Onlinedienstleistung des Serviceportals
- schriftlich (E-Mail oder Post)
- persönlich durch Vorsprache nach Terminvereinbarung
- telefonisch
- per Fax
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Lemgo