Geburt eines Kindes auf einem Seeschiff beurkunden
Beschreibung
Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff geboren, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, besteht eine Pflicht zur Anzeige der Geburt.
Jeder sorgeberechtigte Elternteil ist verpflichtet, die Geburt unverzüglich beim Schiffsführer beziehungsweise bei der Schiffsführerin mündlich anzuzeigen. Sind die Eltern verhindert, so ist auch jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt anwesend war oder von ihr weiß. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift hierüber auf und übersendet sie dem Standesamt I in Berlin, das dann die Geburt beurkundet.
Führte das Seeschiff, auf dem die Geburt erfolgte, keine Bundesflagge, kann die Geburt auf Antrag in einem deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden. Antragsberechtigt sind außer der einzutragenden Person selbst auch deren Eltern, Ehepartner oder Lebenspartner beziehungsweise Ehepartnerin oder Lebenspartnerin sowie deren Kinder.
Wenn Ihr Kind auf einem unter ausländischer Flagge fahrenden Seeschiff geboren wurde und von Ihnen als deutsche Eltern beziehungsweise deutscher Mutter oder deutschem Vater die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben soll, müssen Sie die Nachbeurkundung zwingend innerhalb eines Jahres nach der Geburt beantragen.
Zuständig für die Beurkundung der Geburt eines deutschen Kindes auf einem unter ausländischer Flagge fahrenden Seeschiff ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich diese Person in Deutschland ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt die Geburt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person im Inland ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
Da die benötigten Unterlagen von Ihrem individuellen Hintergrund abhängen, kann nur das Standesamt verbindliche Aussagen hierzu treffen. In der Regel werden benötigt:
- Eigenen Personalausweis, Reisepass oder eID des Personalausweises
- Geburtsbescheinigung
- Nachweis der Antragsberechtigung (Eheurkunde, Geburtsurkunde, etc.)
- ggf. Nachweis des rechtlichen oder berechtigten Interesses
- ggf. Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist)
Formulare
keine
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Geburt auf einem Seeschiff
Antragsberechtigte Personen für die Nachbeurkundung einer auf einem unter ausländischer Flagge registrierten Seeschiff erfolgten Geburt:
- Eltern,
- jeder Elternteil für sich,
- die auf dem Seeschiff geborene Person selbst,
- deren Ehepartner oder Ehepartnerin,
- der Lebenspartner oder Lebenspartnerin,
- deren Kinder.
Mindestalter als antragstellende Person: 16 Jahre
Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt:
- mindestens ein Elternteil muss im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein,
- die Beantragung der Nachbeurkundung muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt auf dem Seeschiff erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Honnef
- Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde wird online gestellt oder geht telefonisch ein bzw. per E-Mail an standesamt-urkunden@bad-honnef.de
- Prüfung der Voraussetzungen
- Zahlung per Vorkasse
- Ausfertigen der Urkunde und Übersendung/Aushändigung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Honnef
Da die Bearbeitungszeit von den Rahmenbedingungen des Einzelfalls abhängt, kann nur das Standesamt Auskünfte über die voraussichtliche Dauer erteilen.
In der Regel werden Geburtsurkunden innerhalb einer Woche ausgestellt.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Hinweise für Bad Honnef
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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