Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

    Geburt eines Kindes auf einem Seeschiff beurkunden

    Sie interessieren sich dafür, wie Sie die Geburt eines Kindes auf einem Seeschiff beurkunden können? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung der Geburt im Geburtenregister stellen. Voraussetzung ist, dass Sie oder Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos sind.

    Zuständig für Sie ist das Standesamt Ihres aktuellen inländischen Wohnsitzes. Wenn Sie derzeit nicht in Deutschland gemeldet sind, ist das Standesamt Ihres letzten inländischen Wohnsitzes zuständig. Sollten Sie nie in Deutschland gemeldet gewesen sein, ist das Standesamt I in Berlin für die Eintragung der Geburt im Geburtsregister zuständig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7e83cf4a221d5eecc6f40e70fa5249b5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Beurkundung Neugeborene

    Adresse

    Hausanschrift

    Gülichplatz 1-3

    50667 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-25885

    Fax: 0221 / 221-26341

    E-Mail: beurkundung-neugeborene@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Personalausweise oder Reisepässe des Kindes und der Eltern
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Geburtsurkunden der Eltern
    • Heiratsurkunde der Eltern
    • Übersetzung von ausländischen Urkunden
      Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine*n Dolmetscher*in oder eine*n Übersetzer*in benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden. In v
    • Ausgefülltes Antragsformular
      Den Antrag finden Sie unter Downloads und Infos. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden uns den unterschriebenen Antrag dann zusammen mit den erforderlichen Unterlagen zu. Gerne können Sie Ihre Unterlagen auch ohne Wartezeit an unserer I

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Geburt auf einem Seeschiff

    Antragsberechtigte Personen für die Nachbeurkundung einer auf einem unter ausländischer Flagge registrierten Seeschiff erfolgten Geburt:

    • Eltern,
    • jeder Elternteil für sich,
    • die auf dem Seeschiff geborene Person selbst,
    • deren Ehepartner oder Ehepartnerin,
    • der Lebenspartner oder Lebenspartnerin,
    • deren Kinder.

    Mindestalter als antragstellende Person: 16 Jahre

    Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt: 

    • mindestens ein Elternteil muss im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein,
    • die Beantragung der Nachbeurkundung muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt auf dem Seeschiff erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei Geburt auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt:

    • Der sorgeberechtigte Elternteil oder im Verhinderungsfall eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer beziehungsweise bei der Schiffsführerin.
    • Die erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt oder bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachgereicht werden.

    Bei Geburt auf einem Seeschiff, das eine ausländische Flagge führt:

    • Sie stellen einen Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland.
    • Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich entweder die betreffende oder die beantragende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Andernfalls ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Der Versand von Geburtsurkunden erfolgt ausschließlich postalisch gegen Gebühr.

    Fristen

    Die Anzeige ist durch die hierzu Verpflichteten unverzüglich beim Schiffsführer beziehungsweise der Schiffsführerin zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Die Eintragung der Geburt im Geburtenregister kostet 40 Euro.

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben, für jede weitere Urkunde 5 Euro.

    Die Gebühren können bar oder bargeldlos mit Karte bezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de