Tageseinrichtungen und Kindertagespflege AufnahmeOnline erledigen

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind/ihre Kinder für 25, 35 oder 45 Stunden die Woche in einer Tageseinrichtung für Kinder anzumelden. Die Anmeldung können Sie ganz einfach Online über das Anmeldeportal "KIVAN" des Kreises Minden-Lübbecke vornehmen.

    Bei der Online-Anmeldung ist es möglich, bis zu vier Einrichtungen mit individuellen Betreuungszeiten auszuwählen - in favorisierter Reihenfolge. Diese Informationen werden automatisch an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen weitergeleitet.

    Welche Kinder in den Einrichtungen aufgenommen werden, entscheiden diese selbst.

    Für die Einkommensberechnung und anschließende Bescheiderteilung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozial- und Schulverwaltung der Stadt Petershagen zuständig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8d41065f8efa1e03dfdca4c1476b1450

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßfreiheit 2-4

    32469 Petershagen

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Minden-Lübbecke - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    Fax: 0571 807-30000

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    Formulare

    Hinweise für Petershagen

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Fristen

    Hinweise für Petershagen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Petershagen

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Nähere Informationen zur Berechnung können Sie dem als Download zur Verfügung gestellten Informationsblatt und der Elternbeitragssatzung des Kreises Minden-Lübbecke entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de