Tageseinrichtungen und Kindertagespflege AufnahmeOnline erledigen

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lübbecke

    Jedes Kind in Nordrhein-Westfalen hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege (siehe hierzu die Dienstleistung "Kindertagespflege") und ab dem vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.

    In  der Stadt Lübbecke gibt es 16 Kindergärten und Kindertagesstätten, von denen sich die meisten in freier Trägerschaft befinden. Insgesamt können so 880 Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt werden.

    Die Kosten der Kindergärten werden gemeinsam vom Kreis Minden-Lübbecke (als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe), den Eltern (im Rahmen der zu zahlenden Elternbeiträge) und den Trägern der Einrichtung aufgebracht. Auch die Stadt Lübbecke beteiligt sich in einem erheblichen Umfang.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a02b94d0e1ca4f04c4181aa86613469b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke / Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 8070

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lübbecke

    Formulare

    Hinweise für Lübbecke

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lübbecke

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Fristen

    Hinweise für Lübbecke

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lübbecke

    Kosten

    Hinweise für Lübbecke

    Die Elternbeiträge variieren.Genauere Informationen finden Sie auf der Seite des Kreisjugendamtes Minden-Lübbecke.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lübbecke

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lübbecke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lübbecke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de