Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lübbecke

    Jedes Kind in Nordrhein-Westfalen hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege (siehe hierzu die Dienstleistung "Kindertagespflege") und ab dem vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.

    In  der Stadt Lübbecke gibt es 16 Kindergärten und Kindertagesstätten, von denen sich die meisten in freier Trägerschaft befinden. Insgesamt können so 880 Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt werden.

    Die Kosten der Kindergärten werden gemeinsam vom Kreis Minden-Lübbecke (als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe), den Eltern (im Rahmen der zu zahlenden Elternbeiträge) und den Trägern der Einrichtung aufgebracht. Auch die Stadt Lübbecke beteiligt sich in einem erheblichen Umfang.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a02b94d0e1ca4f04c4181aa86613469b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke / Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 8070

    E-Mail: jugendamt@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lübbecke

    Formulare

    Hinweise für Lübbecke

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lübbecke

    • Ihr Kind ist mindestens 1 Jahr alt, dann hat es einen Rechtsanspruch
    • Sie sind wohnhaft im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes Minden-Lübbecke, auch dann ergibt sich ein Rechtsanspruch
    • Sie haben Ihren Bedarf beim Kreisjugendamtes Minden-Lübbecke nach Möglichkeit sechs Monate vorher angezeigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lübbecke

    • 22 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
    • 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
    • 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
    • 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lübbecke

    • Erkundigen Sie sich bitte möglichst frühzeitig über freie Betreuungsplätze. Wenden Sie sich dazu an das Kreisjugendamt Minden-Lübbecke oder direkt an die gewünschte Kindertageseinrichtung.

    • Zeigen Sie dem Kreisjugendamt Minden-Lübbecke spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich oder elektronisch an.

    • Zeigen Sie dem Kreisjugendamt Minden-Lübbecke kurzfristigen Bedarf für einen Betreuungsplatz unverzüglich an.

    • Das Kreisjugendamt Minden-Lübbecke wird Ihnen die Bedarfsanzeige innerhalb eines Monats bestätigen und über die Höhe der Elternbeiträge informieren.

    • Spätestens sechs Wochen, in der Regel acht Wochen, vor dem Zeitpunkt für den der Bedarf angemeldet wurde, wird Ihnen der Betreuungsplatz für Ihr Kind zugewiesen..

    • Den Betreuungsvertrag schließen Sie direkt mit der Kindertageseinrichtung.

    Fristen

    Hinweise für Lübbecke

    Beachten Sie bitte die Anmeldetermine der jeweiligen Kindertageseinrichtung.

    Die Inanspruchnahme einer Kindertagesbetreuung setzt in der Regel voraus, dass Sie dem Kreisjugendamt Minden-Lübbecke spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme des Platzes Ihren Bedarf schriftlich anzeigen.

    Das örtliche Jugendamt müssen den Eltern den Eingang der Bedarfsanzeige spätestens nach einem Monat bestätigen und sie gleichzeitig über die örtlichen Kostenbeiträge nach § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch informieren.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lübbecke

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lübbecke

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lübbecke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lübbecke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de