Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Hinweise für Lübbecke
Jedes Kind in Nordrhein-Westfalen hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege (siehe hierzu die Dienstleistung "Kindertagespflege") und ab dem vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.
In der Stadt Lübbecke gibt es 16 Kindergärten und Kindertagesstätten, von denen sich die meisten in freier Trägerschaft befinden. Insgesamt können so 880 Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt werden.
Die Kosten der Kindergärten werden gemeinsam vom Kreis Minden-Lübbecke (als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe), den Eltern (im Rahmen der zu zahlenden Elternbeiträge) und den Trägern der Einrichtung aufgebracht. Auch die Stadt Lübbecke beteiligt sich in einem erheblichen Umfang.
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Ansprechpartner
Kreis Minden-Lübbecke / Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 8070
E-Mail: jugendamt@minden-luebbecke.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lübbecke
Formulare
Hinweise für Lübbecke
Voraussetzungen
Hinweise für Lübbecke
- Ihr Kind ist mindestens 1 Jahr alt, dann hat es einen Rechtsanspruch
- Sie sind wohnhaft im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes Minden-Lübbecke, auch dann ergibt sich ein Rechtsanspruch
- Sie haben Ihren Bedarf beim Kreisjugendamtes Minden-Lübbecke nach Möglichkeit sechs Monate vorher angezeigt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lübbecke
- 22 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe
- Kinderbildungsgesetz - KiBiz
Verfahrensablauf
Hinweise für Lübbecke
- Erkundigen Sie sich bitte möglichst frühzeitig über freie Betreuungsplätze. Wenden Sie sich dazu an das Kreisjugendamt Minden-Lübbecke oder direkt an die gewünschte Kindertageseinrichtung.
- Zeigen Sie dem Kreisjugendamt Minden-Lübbecke spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich oder elektronisch an.
- Zeigen Sie dem Kreisjugendamt Minden-Lübbecke kurzfristigen Bedarf für einen Betreuungsplatz unverzüglich an.
- Das Kreisjugendamt Minden-Lübbecke wird Ihnen die Bedarfsanzeige innerhalb eines Monats bestätigen und über die Höhe der Elternbeiträge informieren.
- Spätestens sechs Wochen, in der Regel acht Wochen, vor dem Zeitpunkt für den der Bedarf angemeldet wurde, wird Ihnen der Betreuungsplatz für Ihr Kind zugewiesen..
- Den Betreuungsvertrag schließen Sie direkt mit der Kindertageseinrichtung.
Fristen
Hinweise für Lübbecke
Beachten Sie bitte die Anmeldetermine der jeweiligen Kindertageseinrichtung.
Die Inanspruchnahme einer Kindertagesbetreuung setzt in der Regel voraus, dass Sie dem Kreisjugendamt Minden-Lübbecke spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme des Platzes Ihren Bedarf schriftlich anzeigen.
Das örtliche Jugendamt müssen den Eltern den Eingang der Bedarfsanzeige spätestens nach einem Monat bestätigen und sie gleichzeitig über die örtlichen Kostenbeiträge nach § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch informieren.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lübbecke
Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lübbecke
Weitere Informationen
Hinweise für Lübbecke
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Lübbecke