Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kindertageseinrichtungen

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    3.5.8: Kindertagesbetreuung

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Stempel 5

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-0

    Fax: +49 5241 85-2460

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Verl

    So funktioniert "Little Bird":
    1. Informieren:
    Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es in meiner Nähe? Was passt zu mir und meinem Kind? (Individuelle Suchkriterien)

    2. Registrieren:
    Für das Stellen von Platzanfragen ist eine einmalige Registrierung notwendig. Im Anschluss profitieren Sie von der Funktion „Suche merken“ und können Vorlagen für weitere Anfragen speichern.

    3. Platzanfrage stellen:  
    Sie können unverbindlich bei maximal vier Kindertageseinrichtungen Ihrer Wahl gleichzeitig einen Betreuungsplatz anfragen.

    4. Platzangebot erhalten:  
    Die Kindertageseinrichtung kann Ihnen nun unter der Voraussetzung freier Kapazitäten postalisch, persönlich oder per E-Mail ein Platzangebot machen und zum persönlichen Kennenlernen einladen.

    5. Angebotenen Platz annehmen:
    Ihr Platzangebot können Sie per Mausklick, schriftlich oder telefonisch annehmen. Der Betreuungsplatz ist dann verbindlich von beiden Seiten zugesagt.

    6. Vertrag abschließen:
    Zwischen der Kindertageseinrichtung und Ihnen wird ein schriftlicher Betreuungsvertrag abgeschlossen.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de