Kindertageseinrichtungen
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
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Ansprechpartner
3.5.8: Kindertagesbetreuung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5241 85-0
Fax: +49 5241 85-2460
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Verfahrensablauf
Hinweise für Verl
So funktioniert "Little Bird":
1. Informieren:
Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es in meiner Nähe? Was passt zu mir und meinem Kind? (Individuelle Suchkriterien)
2. Registrieren:
Für das Stellen von Platzanfragen ist eine einmalige Registrierung notwendig. Im Anschluss profitieren Sie von der Funktion „Suche merken“ und können Vorlagen für weitere Anfragen speichern.
3. Platzanfrage stellen:
Sie können unverbindlich bei maximal vier Kindertageseinrichtungen Ihrer Wahl gleichzeitig einen Betreuungsplatz anfragen.
4. Platzangebot erhalten:
Die Kindertageseinrichtung kann Ihnen nun unter der Voraussetzung freier Kapazitäten postalisch, persönlich oder per E-Mail ein Platzangebot machen und zum persönlichen Kennenlernen einladen.
5. Angebotenen Platz annehmen:
Ihr Platzangebot können Sie per Mausklick, schriftlich oder telefonisch annehmen. Der Betreuungsplatz ist dann verbindlich von beiden Seiten zugesagt.
6. Vertrag abschließen:
Zwischen der Kindertageseinrichtung und Ihnen wird ein schriftlicher Betreuungsvertrag abgeschlossen.
Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022