Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Die Anmeldung Ihres Kindes für eine Kindertageseinrichtung erfolgt spätestens bis zum 15.12. eines Jahres für das darauf folgende Kindergartenjahr über das Kita-Online-Portal "Kivan" Ihres Wohnortes. Später eingehende Bedarfsmeldungen werden nachrangig bearbeitet.
Nachdem die Anmeldung des Kindes erfolgt und ein Betreuungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung unterzeichnet ist, erhalten die Eltern von ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung einen Erklärungsbogen, um Angaben zu ihrem Bruttojahreseinkommen zu machen. Anhand dieser Angaben wird dann von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung der von den Eltern zu leistende Elternbeitrag ermittelt. Auskünfte zum Kita-Online-Portal "Kivan" erteilen Frau Dierck (0 52 41/85 24 39) oder Frau Olk (0 52 41/85 24 43).
Erlass des Elternbeitrags
Sollten die Eltern nicht in der Lage sein, diesen Elternbeitrag aufzubringen, besteht die Möglichkeit, bei der Kreisverwaltung Gütersloh den Erlass dieses Elternbeitrages zu beantragen (siehe Downloads).
Ab dem 01.08.2019 wird der Kostenbeitrag auf Antrag zusätzlich erlassen, wenn die Eltern oder Kinder folgende Leistungen beziehen:
- Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetztes
- Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Auskünfte hierzu erteilen Frau Wildemann (Tel.: 0 52 41 / 85 24 32) und Frau Henneböhl (Tel.: 0 52 41 / 85 24 29).
Kinder mit Behinderung
Im Kreis Gütersloh gibt es ein differenziertes Angebot für Kinder mit Behinderung in der Altersgruppe von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht.
Drei Angebotsformen ermöglichen, den richtigen Förderort für ein Kind mit Behinderung zu finden:
- Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
- Additive (integrative) Kindertageseinrichtung
- Gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern in Kindertageseinrichtungen - Einzelintegration -
Eine Übersicht der Einrichtungen mit deren Zielen und Angebotsformen ist in dieser gemeinsamen Datenbank der Stadt und des Kreis Gütersloh zusammengestellt:
www.integrative-einrichtungen.de
Weitere Informationen zu Kindertageseinrichtungen
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
3.5.8: Kindertagesbetreuung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241 85-0
Fax: 05241 85-2460
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
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