Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Kinder ab dem 1. Geburtstag haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, entweder in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder bei einer Kindertagespflegeperson.
In einer Kindertageseinrichtung gibt es folgende Betreuungsmöglichkeiten:
- 25-Stunden-Platz
- vormittags
- 5 Stunden pro Tag
- ohne Mittagessen
- 35-Stunden-Platz (Blockmodell)
- 7 Stunden pro Tag durchgehend
- mit Mittagessen
- 35-Stunden-Platz (geteilt)
- 7 Stunden pro Tag mit einer Mittagsunterbrechung
- ohne Mittagessen
- als Ausnahme
- 45-Stunden-Platz
- 9 Stunden pro Tag durchgehend
- mit Mittagessen
Die Öffnungszeiten legt der jeweilige Träger selbst fest, ebenso die Größe der Gruppen. Die Altersstruktur ist in allen Kindertageseinrichtungen gemischt. Es gibt auch Plätze für Kinder unter 3 Jahren.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Info-Flyer.
Sie suchen für Ihr Kind eine Kindertagespflegeperson? Informationen hierzu finden Sie unter Betreuungsplatz für Kinder in einer Kindertagespflege suchen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Jugend und Familie -Jugendamt- Geschäftsbereich Verwaltung Abteilung Finanzierung Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege Team Finanzierung Kindertagesbetreuung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-2021
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Bei der Anmeldung eines Ganztagsbetreuungsplatzes (45 Stunden) werden Sie gebeten, das Merkblatt zu lesen.
- Sofern ein Ganztagsbetreuungsplatz in Anspruch genommen werden soll, muss der Vordruck Verbindliche Eltern-Erklärung bei Beanspruchung eines 45-Stunden-Platzes in einer Kindertageseinrichtung im Vorfeld ausgefüllt werden
- Merkblatt und Erklärung in Deutsch
- Merkblatt und Erklärung in Englisch
- Merkblatt und Erklärung in Russisch
- Merkblatt und Erklärung in Türkisch
- Merkblatt und Erklärung in Ukrainisch
Formulare
Hinweise für Bielefeld
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Anmeldung selbst ist gebührenfrei.
Elternbeiträge - für den Besuch von Kindertageseinrichtungen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bielefeld
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
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