Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Hinweise für Rosendahl
"Solange die Kinder noch klein sind, gib ihnen tiefe Wurzeln. Wenn sie älter geworden sind, gib ihnen Flügel." (Indisches Sprichwort)
Die katholischen Kindergärten und die Kindergärten der DRK Kindertageseinrichtungen im Kreis Coesfeld gGmbH sind für Sie da. Alle Einrichtungen sind dem Kinder- und Bildungsgesetz verpflichtet.
- Alle unterstützen die Familien bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder.
- In jedem der drei Rosendahler Ortsteile gibt es Kindergärten in kirchlicher und freier Trägerschaft. Insgesamt sind sieben Kindertageseinrichtungen vorhanden, welche rund 470 Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt aufnehmen.
Bildung, Erziehung und Betreuung sind die Schwerpunkte.
Der Kindergarten soll und möchte das Elternhaus in der Erziehung ergänzen und unterstützen und das Kind in seiner ganzheitlichen Entwicklung fördern.
Zur frühkindlichen Erziehung und Bildung gehören das Hinführen zu Verantwortungsbereitschaft, Gemeinschaftsfähigkeit, Selbständigkeit, Toleranz, Eigeninitiative, Selbstbestimmung, Kreativität, Lern- und Lesefreude.
Die pädagogischen Konzepte der o.g. Einrichtungen sind auf die ganzheitliche Vermittlung von Bildungsinhalten ausgerichtet und orientieren sich an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und deren Familien. Jede Einrichtung hat deshalb ihr individuelles Konzept, über das Sie sich jederzeit persönlich informieren können.
Ein Kindergartenjahr beginnt am 01. August.
Das Anmeldeverfahren wird im Oktober/November eines jeden Jahres von der Gemeinde durchgeführt. Sie werden hierüber automatisch schriftlich informiert. Mit dem beigefügten Anmeldebogen erhalten Sie die Möglichkeit Ihr Kind für das folgende Kindergartenjahr rechtzeitig anzumelden.
Informationen über den gesetzlicher Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung nach § 23 Kinder und Bildungsgesetz (KiBiz) NW finden Sie hier .
- Unsere Kindergärten in Rosendahl
- Spielgruppen
- Angebote für Kinder von 0-6 Jahren in Osterwick
- Internationale Eltern-Kind-Spielgruppe "Griffbereit" in Darfeld
- Familie von A-Z (Broschüre)
- Familien A-Z Themenbereiche
Hier finden Sie einen Überblick über die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
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