Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Im Elternbeitragswesen haben Sie die Möglichkeit, Probleme offen anzusprechen und Fragen zu klären. Ihre Ansprechpartner*innen sind an erster Stelle die Sachbearbeiter*innen in dem für Sie zuständigen Bezirk. Wünschen Sie zusätzlich Erläuterungen oder haben Sie allgemeine Fragen zur Elternbeitragssatzung, zum Widerspruchsverfahren oder zu Stundungsmöglichkeiten (Ratenzahlung), die über den Einzelfall hinausgehen, können Sie sich gerne an diese Stelle wenden.
Die häufigsten Fragen wurden im Dokument FAQ für Sie beantwortet. Es steht im Downloadbereich zur Verfügung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Für die erstmalige Antragstellung oder Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (Trennung, Heirat etc.) benutzen Sie bitte das VBE-Formular.
Zur Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt verwenden Sie bitte das Kontaktformular.
Beide Formulare stehen als Onlinedienstleistungen zur Verfügung.
Bitte vermerken Sie im Betreff den Namen der Kita, OGS oder Tagespflegeperson, die Ihr Kind besucht.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
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