Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Jedes Kind in Nordrhein-Westfalen hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder in Kindertagespflege und ab dem vollendeten dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.
Leverkusen hat rund 90 Tageseinrichtungen für Kinder, sowohl in städtischer als auch freier Trägerschaft, sowie rund 120 Tagespflegepersonen. Im Onlinedienst "Kita-Planer" können Eltern einen Platz für ihr Kind in einer der Kitas vormerken lassen.
Bei Abschluss eines Betreuungsvertrages können die Eltern zwischen drei Betreuungszeiten (25, 35 oder 45 Wochenstunden) wählen, sofern die jeweiligen Betreuungszeiten als Ergebnis der kommunalen Jugendhilfeplanung von der Einrichtung als bedarfsgerecht angeboten werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Tagesbetreuung für Kinder - Pädagogische Fachberatung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: kita-planer@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Eltern/Erziehungsberechtigte leisten entsprechend ihrem Einkommen, dem Alter des Kindes, sowie dem zeitlichen Umfang der Betreuung einen Elternbeitrag.
Werden mehrere Kinder einer Familie in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege oder in einer offenen Ganztagsschule betreut, wird nur ein Elternbeitrag - in diesem Fall der jeweils höhere - erhoben.
Die entsprechenden Tabellen hinsichtlich der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege in der jeweils gültigen Fassung finden Sie im Bereich "Downloads".
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Kindertageseinrichtungen
Die Tageseinrichtungen betreuen Kinder vom ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Bei Fragen zum Einrichtungskonzept (z. B. U3-Betreuung, Inklusion oder Familienzentrum NRW) und über das jeweilige Platzangebot wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Kindertageseinrichtung. In Leverkusen stehen rund 1.250 Plätze für Kinder unter drei Jahren und rund 4.400 Plätze für Kinder über drei Jahren in Tageseinrichtungen zur Verfügung.
Seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 gibt es folgende Gruppenformen:
- Gruppenform I: 20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung. Die Anzahl der Kinder im Alter von zwei Jahren soll mindestens vier aber nicht mehr als sechs betragen.
- Gruppenform II: 10 Kinder im Alter von unter drei Jahren
- Gruppenform III: 25 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung
Für das Vormerken eines Kita-Platzes nutzen Sie den Onlinedienst Kita-Planer.
Kindertagespflege
Kindertagespflege ist eine familienähnliche und flexible Betreuungsform, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Eine Tagespflegeperson hat die Aufgabe, Kinder entsprechend ihres Entwicklungsstandes sowie ihrer Interessen und Bedürfnisse altersgerecht zu fördern.
Der familiäre Betreuungsrahmen bietet Kindern gute Entwicklungsbedingungen. Eine Kindertagespflegeperson kann für einen Teil des Tages oder ganztags bis zu 5 Kinder zeitgleich im eigenen Haushalt, im Einzelfall auch im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen betreuen. In Großtagespflegestellen betreuen 2 bis 3 Tagespflegepersonen max. 9 Kinder, überwiegend in extra für die Betreuung eingerichteten Räumlichkeiten.
In Leverkusen stehen rund 400 Betreuungsplätze durch qualifizierte Kindertagespflegepersonen zur Verfügung, darunter fallen etwa 140 Betreuungsplätze in Großtagespflegestellen.
Detaillierte Informationen und Kontaktdaten zu Kindertagespflegepersonen erhalten Sie von den Mitarbeitenden der zuständigen Einrichtung. Im Anschluss daran nehmen Sie Kontakt zu den ausgewählten Kindertagespflegepersonen auf und vereinbaren ein persönliches Kennenlernen mit diesen. Erhalten Sie im Anschluss an das Gespräch eine Platzzusage, schließen Sie mit der Kindertagespflegeperson einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag. Im Anschluss können Sie beim Fachbereich Kinder und Jugend einen Antrag auf öffentliche Geldleistung stellen.
Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf in Tageseinrichtungen für Kinder
Bitte nehmen Sie Kontakt zu einer Einrichtung auf und vereinbaren dort einen Termin zur individuellen Beratung. Bei diesem Termin kann geklärt werden, ob von Ihnen einInklusionsantrag für Ihr Kind gestellt wird. Bitte geben Sie auch den Inklusionsbedarf Ihres Kindes im Kita-Planer an.
Welche Möglichkeit besteht, wenn Ihr Kind keinen Betreuungsplatz erhalten hat?
Ab Vollendung des ersten Lebensjahres Ihres Kindes haben Sie einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in einer
Kindertageseinrichtung. Falls Sie keinen Betreuungsplatz finden, ist der Fachbereich Kinder und Jugend zentrale Anlaufstelle für das Rechtsanspruchsverfahren. Den Rechtsanspruch können Sie durch einen entsprechenden Antrag geltend machen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Landesverbandes für Kindertagespflege NRW: https://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
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