Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Die Stadt Grevenbroich stellt den Eltern mit dem KiTa-Navigator ein online unterstütztes Vormerksystem für die Betreuungsplätze in allen Grevenbroicher Tageseinrichtungen für Kinder (KiTa) zur Verfügung.
Eltern erhalten mit dem KiTa-Navigator eine zeitgemäße Hilfestellung bei der Suche nach einem KiTa-Platz. Mit dem KiTa-Navigator werden sie besser, gezielter und vollumfänglich über die Betreuungslandschaft aller Grevenbroicher Kindertageseinrichtungen informiert.
Der KiTa-Navigator dient dabei nicht der zentralen Platzvergabe. Vielmehr können Eltern ihre Kinder auf elektronischem Weg für die von ihnen gewünschten KiTas vormerken. Es bleibt dann aber jeder Kindertageseinrichtung vorbehalten, über die Vergabe freier Plätze in ihrer KiTa zu entscheiden.
Übrigens, wenn Sie keinen Computer mit Online-Zugang nutzen können, ist die Vormerkung des KiTa-Platzes auch in der gewünschten Kindertageseinrichtung möglich.
Bitte bedenken Sie: Gemäß § 5 Kinderbildungsgesetz setzt die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Diese schriftliche Anzeige erfolgt in Grevenbroich ausschließlich durch Inanspruchnahme des KiTa-Navigators.
Haben Sie Fragen? Wir helfen weiter:
Tel. 02181 / 608 - 765
E-Mail: kita-navigator@grevenbroich.de
Sprechzeiten: Mo. 08.30 Uhr - 11.30 Uhr, Di. 10.30 Uhr - 13.00 Uhr, Do. 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
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