Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Allgemeine Informationen

    Die Förderung der Erziehung und Bildung sowie die Verbesserung der Familienfreundlichkeit ist ein zentrales Anliegen des Kreises Kleve. Ein Schwerpunkt ist dabei der Ausbau der Kindertagesbetreuung. Neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen liegt das Augenmerk auf der Förderung der Kindertagespflege, die zu einer qualifizierten Alternative zu bestehenden Einrichtungen ausgebaut und weiterentwickelt werden soll. Im Zusammenspiel mit Kindertageseinrichtungen sollen insofern verlässliche, flexible und passgenaue Angebotsstrukturen entstehen, die sowohl die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch die Qualität im Bereich Erziehung und Bildung gewährleisten.

    Die Förderung in Kindertagespflege nach §§ 23 und 24 SGB VIII ist eine Leistung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Sie umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegeperson.

    Mit dem Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung von Kindern - TAG - und dem Kinder- und Jugendhilfeerweiterungsgesetz- KICK - wird Kindertagespflege aufgewertet. Der Förderauftrag im § 22 SGB VIII gilt gleichermaßen für die Kindertagespflege wie für Kindertageseinrichtungen. Kindertagespflege trägt neben Kindertageseinrichtungen wesentlich zum bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung von Kindern bei. Sie reagiert durch verlässliche, qualifizierte und flexible Betreuung entscheidend auf die Bedarfe von Familien.

    In der Kindertagespflege ist die Förderung des Kindes in einer familienähnlichen Situation das herausragende Merkmal. Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen geleistet.

    Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis.

    Kindertagespflege hat die Aufgabe, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen und zu fördern. Darüber hinaus unterstützt sie Eltern, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren.

    Zum Spektrum der Kindertagespflege gehören die fachliche Beratung, die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, die Qualifikation der Tagespflegepersonen sowie die Gewährung von Geldleistungen.

    Informationen für Kindertagespflegepersonen

    Merkblatt zur Pflegeerlaubnis

    Erfassungsbogen für Tagespflegepersonen

    Meldebogen zur An- und Abmeldung eines Kindes

    "Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Gesetzliche Grundlagen der Kindertagespflege

    Informationen zur Erlaubnispflicht in der Kindertagespflege

    Qualifizierung von Tagespflegepersonen

    Was bleibt?! Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Tagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen

    Erstattung von Versicherungsbeiträgen der Tagespflegeperson

    Antrag Gewährung Mietkostenzuschuss

    Bitte beachten Sie auch die weiterführenden Links rechts auf dieser Seite.

     

    Wer sind die Ansprechpartner der Kindertagespflege des Kreises Kleve?

    Wenn Sie in Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer oder Kleve wohnen, dann wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der Stadt. Für alle anderen Wohnorte ist die Abteilung Jugend und Familie des Kreises Kleve die richtige Anlaufstelle.

    Bei pädagogischen Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter/in oder an die E-Mail Adresse: fachberatung-kindertagespflege@kreis-kleve.de

    Kindertagespflege in…. Ansprechpartner/in Telefon Kalkar Frau Göcking 02821 / 85-7801 Issum-Oermten und- Sevelen, Kerken, Wachtendonk Frau Neukart 02821 / 85-753 Bedburg-Hau, Kranenburg Frau Schmitz 02821 / 85-7830 Uedem, Weeze Frau Tönnihsen 02821 / 85-7917 Issum-Zentrum, Rees Frau Wermers 02821 / 85-7918 Rheurdt, Straelen Frau Werner 02821 / 85-7949

     

    Bei wirtschaftlichen Fragen, z.B. zum Elterneinkommen oder Arbeitgebernachweisen, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen der wirtschaftlichen Kindertagespflege oder an die E-Mail Adresse: tagespflege@kreis-kleve.de

    Mitarbeiter/in Telefon Zuordnung Nachname Frau Braem 02821 85-148 A-K Herr Getz 02821 85-746 L-Z

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f3ff8e6fab4c5282a9b0d79c397dedf8

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Antrag auf Förderung von Kindern in Tagespflege Verbindliche Erklärung nach der Elternbeitragssatzung des Kreises Kleve zur Tagespflege des Kinde sowie die entsprechenden Nachweise oder Fragebogen zu den finanziellen Verhältnissen des Elternteils, bei dem das Kind lebt sowie die dazugehörigen Nachweise Arbeitszeitbescheinigungen Tagespflegevertrag Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de