Tageseinrichtungen und Kindertagespflege AufnahmeOnline erledigen

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ecd18575385df17e77a8caa474ea5068

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    I. Hagen 26

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-51777

    Fax: +49 201 8851101

    E-Mail: jugendamt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kinder- und Familienbüro, Familienpunkt

    Adresse

    Hausanschrift

    I. Hagen 26

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-51777

    Fax: +49 201 88-51077

    E-Mail: familienpunkt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    I. Hagen 26

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-51777

    Fax: +49 201 8851101

    E-Mail: jugendamt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Liebe Eltern,
    Sie haben Ihr Kind für einen oder mehrere Betreuungsplätze vormerken lassen. Sie können für jedes Kindergartenjahr (01.08. - 31.07. jeden Jahres) bis zu 7 Vormerkungen erstellen. Für jede Absage können Sie eine neue Vormerkung eintragen. So läuft das weitere Vergabeverfahren:

    Platzzusagen

    Ab dem 1. März 2020 übermitteln die Betreuungsplatz-Anbieter die Platzzusagen (Reservierungen) über LittleBird per E-Mail oder in Ausnahmefällen auf dem Postweg. Ist eine Platzzusage (Reservierung) durch eine Betreuungseinrichtung ausgesprochen, sind keine weiteren Reservierungen durch andere Betreuungsanbieter möglich.

    Annahme des Platzes durch die Eltern

    Als Eltern haben Sie nun maximal 14 Tage Zeit, die Reservierung anzunehmen. Sollten Sie sich innerhalb dieses Zeitraums nicht beim Anbieter des Betreuungsplatzes melden, ist der Anbieter nicht mehr an seine Zusage gebunden, der Platz wird anderweitig vergeben. Sollten Sie den Platz nicht annehmen wollen, informieren Sie bitte umgehend den Betreuungsplatzanbieter, damit der Platz einer anderen Familie angeboten werden kann. Bitte bedenken Sie auch, dass durch ein Platzangebot Ihre weiteren Anfragen bei anderen Einrichtungen gesperrt bleiben, bis sie das Platzangebot ablehnen.

    Eine bereits durch Sie bestätigte Reservierung kann nur durch das Jugendamt gelöscht werden. Hierzu benötigen wir von Ihnen eine entsprechende Mitteilung per E-Mail an familienpunkt@essen.de unter Angabe des Namens, Vornamens und der KiBe-Pass-Nummer Ihres Kindes und des Namens der KiTa bzw. der Kindertagespflegeperson, bei der die Reservierung gelöscht werden soll.

    Vertragsschluss

    Sofern die Platzzusage (Reservierung) von Ihnen angenommen wird, kann der Vertrag geschlossen werden.

    Absagen für vorgemerkte Betreuungsplätze

    Absagen für vorgemerkte Betreuungsplätze zum Betreuungsbeginn 01.08.2020 starten ebenfalls ab sofort. Diese werden in der Regel per E-Mail oder in Ausnahmefällen auf dem Postweg übermittelt. Sie können dann für Ihr Kind Vormerkungen in anderen Betreuungseinrichtungen oder zu einem anderen Betreuungsbeginn vornehmen.

    Statusbezeichnung bei LittleBird verändert

    Die Statusbezeichnung zu Ihren Betreuungsanfragen ändert sich im Falle einer Zu- oder Absage. Bitte klicken Sie auf das "i"-Symbol hinter der jeweiligen Betreuungsanfrage, um sich die Bedeutung des Status anzeigen zu lassen.

    Probleme beim Aufrufen der Startseite von LittleBird?

    Sie wollen LittleBird im Internet aufrufen, erhalten jedoch eine Fehlermeldung? Bitte löschen Sie Ihren Browserverlauf bzw. den sogenannten "Cache". Dies erreichen Sie über das Bedienen der entsprechenden Funktion in Ihrem Browser oder indem Sie die Tastenkombination Strg + F5 anstoßen.

    Hotline für Ihre Anfragen

    Für alle Fragen rund um LittleBird steht der Familienpunkt unter der Rufnummer 0201/88-51777 zur Verfügung.

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Kindergartenkinder, Tagespflegekinder - und Schulkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden - das ist das Ziel des ab dem 01. März 2020 geltenden Bundesgesetzes. Das bedeutet, dass Ihr Kind bei der Aufnahme in eine Kinderbetreuungseinrichtung gegen Masern geimpft sein muss. Ab einem Alter von zwei Jahren müssen zwei Impfungen nachgewiesen werden, bei Kindern unter zwei Jahren mindestens eine Masernschutzimpfung (oder eine Immunität gegen Masern). Bei der Aufnahme von Kindern unter einem Jahr müssen Sie, den Nachweis über die Impfung zeitnah nach dem ersten Geburtstag vorlegen. Bitte bringen Sie zum Abschluss des Betreuungsvertrags in der Kindertageseinrichtung oder bei der Kindertagespflegeperson/ dem Kindertagespflegeverband den Impfausweis Ihres Kindes mit. Bei Kindern, die zum 01.03.2020 bereits in einer Einrichtung betreut werden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2021.

    Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind alles Gute für die Kindergartenzeit oder Tagespflegezeit!

    Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie unter  https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Informationen zum Datenschutz

    Art. 13 und 14 DSGVO sehen für Verantwortliche umfangreiche Informationspflichten vor, die Betroffenen mitgeteilt werden müssen.

    Werden die Daten direkt bei der betroffenen Person erhoben, müssen die Informationen gem. Art. 13 DSGVO zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten mitgeteilt beziehungsweise zur Verfügung gestellt werden.

    Mit Abschicken einer Betreuungsanfrage aus dem Elternportal LITTLE BIRD werden durch Eltern personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt.

    Die Informationen nach Art. 13 DSGVO zum Verfahren LITTLE BIRD finden Sie rechts.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de