Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

    Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, C1E und CE

    Die auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE, werden auf Antrag für jeweils 5 Jahre verlängert, wenn keine Fahreignungsbedenken bestehen und der Fahrerlaubnisinhaber seine körperliche Eignung durch die entsprechenden ärztlichen Gutachten nachweist.

    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

    Seitens der Fahrerlaubnisbehörde wird empfohlen, den Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis ca. 6 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis-Klasse zu stellen.



    Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, D1E und DE

    Die auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE werden auf Antrag jeweils für 5 Jahre verlängert, wenn keine Fahreignungsbedenken bestehen und der Fahrerlaubnisinhaber seine körperliche Eignung durch die entsprechenden ärztlichen Gutachten nachweist. Ferner muss die charakterliche Eignung durch Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart "0" bestätigt werden.
    Bei den Kraftomnibusklassen dürfen sich außerdem keine Bedenken gegen die Leistungsfähigkeit des Fahrerlaubnisinhabers ergeben (Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2a bis 2e FeV) ab Vollendung des 50. Lebensjahres.

    Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

    Grundlage der Berechnung der Geltungsdauer der verlängerten Fahrerlaubnis ist das Datum des Tages, an der die verlängerte Fahrtauglichkeit endet.
    Bitte stellen Sie rechtzeitig, d. h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis, den Verlängerungsantrag.
    Die Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf Ihrer Gültigkeitsdauer beantragt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Führerschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80657

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, C1E und CE
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
    • ein Lichtbild (35x45 mm Hochformat), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Foto),
    • gültiger Führerschein,
    • augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
    • ärztliches Gutachten (Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
    • ggf. testpsychologisches Gutachten ab Vollendung des 50. Lebensjahres (Anlage 5  Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
    • ggf. Bescheinigungen (Module für Berufskraftfahrer).

    Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, D1E und DE
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (im Original)
    • ein Lichtbild, 35 x 45mm (biometrisches Foto)
    • augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
    • testpsychologisches Gutachten (Anlage 5 Nr. 2 FeV) ab Vollendung des 50. Lebensjahres
    • ärztliches Gutachten (Anlage 5 Nr.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
    • Führungszeugnis der Belegart "0" zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei der jeweiligen Meldebehörde des Wohnsitzes)
    • gültiger Führerschein

    Formulare

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
    • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Fristen

    Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Kosten

    Hinweise für Städteregion Aachen

    42,60 €
    evtl.   8,70 € vorläufige Fahrberechtigung
    evtl. 28,60 € BKrFQG
    evtl. 30,00 € Expressgebühren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de