Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Bitte beachten Sie:
Bis zum 19.01.2025 läuft die Frist zum Umtausch für die Führerschein-Inhaber der Geburtsjahre 1971 bis 1998.
Vereinbaren Sie bitte einen Termin zum Führerschein-Umtausch über die Online-Terminvereinbarung.
Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage sind folgende Daten unbedingt erforderlich:
- Name, Vorname, evtl. Geburtsname,
- Geburtsdatum und
- Ausstellungsdatum des Führerscheins.
Falls Ihr Führerschein nicht in Leverkusen ausgestellt wurde, muss eine Karteikarten-Abschrift von der damals ausstellenden Behörde/Stadt angefordert werden. Wurde der Führerschein im alten Rhein-Wupper-Kreis (Opladen) ausgestellt, muss die Abschrift vom Rheinisch-Bergischen-Kreis ausgestellt werden.
Die alten Fahrerlaubnisklassen 2 (Lastkraftwagen) und Teile der Klasse 3 (Personenkraftwagen mit Anhänger als Gesamtkombination mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 12 Tonnen) sind bis zum 50. Lebensjahr befristet. Sind Sie also Inhaber einer oder beider Klassen, haben das 50. Lebensjahr erreicht und möchten weiterhin die Fahrzeuge der Klasse 2 und/oder 3 führen, dann müssen Sie eine Verlängerung beantragen. Informationen dazu finden Sie auf folgender Seite: Führerschein - Verlängerung der Fahrerlaubnis - Kommunalportal Stadt Leverkusen
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- der bisherige Führerschein
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- 30,40 EUR für den Umtausch im Normalversand
- 45,90 EUR für den Umtausch im Expressversand
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022
Stichwörter
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