Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

    Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

    Beschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

    Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1626e061a5e40ae3924ab90ded5c4a62

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    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt Neuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberstraße 91

    41460 Neuss

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    • Führerschein

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
    • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss vor 1953 19.1.2033 1953 - 1958 19.1.2022 1959 - 1964 19.1.2023 1965 - 1970 19.1.2024 1971 oder später 19.1.2025

    Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

    Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss 1999 - 2001 19.1.2026 2002 - 2004 19.1.2027 2005 - 2007 19.1.2028 2008 19.1.2029 2009 19.1.2030 2010 19.1.2031 2011 19.1.2032 2012 - 18.1.2013 19.1.2033

    (*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de