Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

    Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Umtausch Führerschein

    Ein EU-Kartenführerschein ist für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins sowie vor Beantragung einer Fahrerkarte Voraussetzung - ebenso wie auch bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sowie bei Streichung von Auflagen (z.B. Sehhilfe). Für die Streichung bzw. Eintragung von Auflagen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen / Gutachten.

    Bei einem Wohnortwechsel bedarf es keines neuen Führerscheins - ebenso auch nicht bei Namensänderungen. In diesen Fällen wird ein neuer Führerschein jedoch empfohlen, wenn der frühere Name nicht aus dem Personalausweis hervorgeht, da es insbesondere bei Fahrten im Ausland zu Schwierigkeiten kommen kann. Auch bei Beschädigung oder zur Änderung von Auflagen oder Beschränkungen können Sie einen Umtausch beantragen. Dazu können Sie gerne das Online-Formular auf dieser Seite verwenden, das direkt auch eine Online-Bezahlung der Gebühr ermöglicht. Wegen der Unterschrift und Ihres Fotos bitten wir Sie am Ende des Ausfüllprozesses um Druck des Antrags und Übersendung an die Kreisverwaltung. Sie können den Antrag alternativ auch beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes stellen.

     

    Pflichtumtausch Führerschein

    Die Europäische Union hat festgelegt, dass bis 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden müssen.

    Wenn Ihr Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, haben Sie die Pflicht, diesen innerhalb bestimmter gestaffelter Fristen umzutauschen. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf Ihrem Führerschein. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments, nicht das Erteilungsdatum der Klassen einer Fahrerlaubnis.

     

    Das Ausstellungsdatum finden Sie auf Ihrem Führerschein - bei einem Kartenführerschein finden Sie es z.B. unter 4a.

    Umtauschfristen

    Um den Umtausch der vielen Dokumente zu strukturieren, sieht der Gesetzgeber gestaffelte Fristen vor.

    Sie sind vor 1953 geboren?

    Wenn Sie vor 1953 geboren sind, haben Sie eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033 -unabhängig vom Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins. Sie brauchen also zunächst nichts unternehmen - Ihnen wurde vom Gesetzgeber die längste Frist zum Umtausch Ihres Führerscheins eingeräumt.

    Ihr Führerschein wurde vor 1999 ausgestellt?

    Wenn Sie noch einen "Papierführerschein (grau oder rosa) besitzen, dann wurde Ihr Führerschein vor 1999 ausgestellt. In dem Fall ist Ihr Geburtsjahr entscheidend:

    Geburtsjahr Umtauschfrist 1953 bis 1958 bis 19. Juli 2022 1959 bis 1964 bis 19. Januar 2023 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024 1971 oder später bis 19. Januar 2025

    Ihr Führerschein wurde in der Zeit zwischen den 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt?

     Für Führerscheine, die nach 1999 ausgestellt wurden ("Kartenführerschein"), ist nur das Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins für die Umtauschfrist relevant:

    Ausstellungsjahr Umtauschfrist 1999 bis 2001 bis 19. Januar 2026 2002 bis 2004 bis 19. Januar 2027 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028 2008 bis 19. Januar 2029 2009 bis 19. Januar 2030 2010 bis 19. Januar 2031 2011 bis 19. Januar 2032 2012 bis 18. Januar 2013 bis 19. Januar 2033

    Ihr Führerschein wurde nach dem 19.01.2013 ausgestellt?

    Dann besitzen Sie bereits einen EU-Kartenführerschein und brauchen nichts unternehmen.

    Antragstellung

    Die Antragstellung im Rahmen des Pflichtumtausches kann über das Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde oder aber auch direkt mit dem Online-Antrag auf dieser Seite erfolgen. Sie können den Führerschein-Pflichtumtausch mit dem Online-Antrag am Bildschirm ausfüllen, die Gebühr direkt bezahlen, danach den Antrag ausdrucken, Foto aufkleben, unterschreiben und postalisch übersenden. Eine persönliche Vorsprache für die Antragstellung ist dann nicht mehr erforderlich.

    Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e06f9e6752b017807457e14485e54434

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 18.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Umtausch Führerschein vollständig ausgefüllter Antrag Personalausweis oder Reisepass aktueller Führerschein 1 biometrisches Lichtbild

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
    • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Fristen

    Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Umtausch Führerschein 25,30 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de