Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem InteresseOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn an Ihrer Beschäftigung ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht. Eine formale Qualifikation ist jedoch nicht erforderlich.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Online-Terminvergabe bei der Kommunalen Ausländerbehörde

    Wenn Sie aus dem Ausland kommen und sich in Deutschland aufhalten bzw. niederlassen wollen, benötigen Sie grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

    Unter welchen Voraussetzungen Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, hängt vom Aufenthaltszweck ab. Die am häufigsten gefragten Zwecke des Aufenthalts sind der Aufenthalt zum Familiennachzug, Aufenthalte zu Studienzwecken, zur Aufnahme einer Beschäftigung bzw. einer Erwerbstätigkeit oder aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Migration

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hauptbahnhof 5

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2333

    E-Mail: auslaenderamt@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Gültiger Nationalpass, ein aktuelles (bis zu drei Monate alt) biometrisches Lichtbild, Ausgefülltes Antragsformular, Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt, Nachweis über den ausreichenden Krankenversicherungsschutz

    Formulare

    • Formulare: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (bundesweit einheitlich); weitere behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
    • Onlineverfahren vereinzelt möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    Abhängig vom vorliegenden bzw. gewünschten Aufenthaltszweck können weitere Unterlagen notwendig sein, z.B.:
    • Heiratsurkunde oder Urkunde über die Lebenspartnerschaft im Original oder als Ausfertigung.
    • gegebenenfalls Nachweise über einfache deutsche Sprachkenntnisse
    • Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
    • Krankenversicherungsnachweis
    • eventuell Gewerbeanmeldung
    • Nachweis über die aktuelle Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
    • bei Mietwohnungen eine aktuelle Bestätigung des Vermieter oder Kontoauszüge über die Warmmiete/Nebenkosten

    Rechtsgrundlage(n)

    § 19c Abs. 3 AufenthG

    § 39 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    § 35 Beschäftigungsverordnung (BeschV) 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Der Antrag kann online gestellt werden.

    Fristen

    Hinweise für Krefeld

    Unverzüglich nach Einreise in das Bundesgebiet.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • 12 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • Gebühr Aufenthaltserlaubnis: 22,80€ bis 100,00€

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Downloads

    Willkommen in Deutschland - Informationen für Zuwanderer

    Links
    • Der elektronische Aufenthaltstitel
    • Zuwanderung für Studenten
    • Blaue Karte Europäische Union

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de