Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Anmeldung
Hinweise für Blomberg
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Ermäßigung oder Befreiung zu beantragen. Die Befreiung oder Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.
Menschen, die Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder Pflegegeld sind, können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.
Wer keine entsprechenden Leistungen bezieht, beispielsweise aber über ein geringes Einkommen verfügt, kann eine Härtefallbefreiung beantragen.
Die Beantragung ist an den Beitragsservice zu richten, Formulare erhalten Sie auch bei uns.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerservice und Ordnung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05235 504-444
Fax: 05235 504-450
Senioren, Jugend und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05235 504-0
Fax: 05235 504-161
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Blomberg
Formulare
Hinweise für Blomberg
Voraussetzungen
Hinweise für Blomberg
Rechtsgrundlage(n)
§ 5 Abs. 1 und 2 RBStV
§ 7 Abs. 1 i. V m. § 8 Abs. 1 und 4 RBStV
Verfahrensablauf
Hinweise für Blomberg
Fristen
Hinweise für Blomberg
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Blomberg
Kosten
Hinweise für Blomberg
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Blomberg
Weitere Informationen
Hinweise für Blomberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Blomberg