Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Fahrzeuge die ins Ausland überführt werden sollen benötigen ein Ausfuhrkennzeichen.
    In Einzelfällen kann ein Kurzzeit-Kennzeichen ausreichend sein.

    Für die Zulassung gelten folgende Voraussetzungen:

    • sog. Vorführpflicht
      Das Fahrzeug ist mit gültiger Hauptuntersuchung für den gesamten Zulassungszeitraum des Kennzeichens bei der Zulassungsbehörde vorzuführen.


    • Versicherungspflicht

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    Technisch geändert am 04.05.2024

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    Deutsch

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    Bürgeramt Uentrop

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Grenzweg 2

    59071 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9299

    Fax: 02381 17-109299

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    Technisch geändert am 31.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

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    Telefon Festnetz: 02381 17-9199

    Fax: 02381 17-2990

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    Technisch geändert am 31.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Heessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 19

    59073 Hamm

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    Telefon Festnetz: 02381 17-9799

    Fax: 023281 17-109799

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    Technisch geändert am 01.10.2021

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    Bürgeramt Bockum-Hövel

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    Hausanschrift

    Teichweg 1

    59075 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9699

    Fax: 02381 17-109699

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    Technisch geändert am 01.10.2021

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    Bürgeramt Mitte

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    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

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    Bürgeramt Pelkum

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    Hausanschrift

    Kamener Straße 177

    59077 Hamm

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    Telefon Festnetz: 02381 17-9499

    Fax: 02381 17-109499

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    Technisch geändert am 31.08.2021

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    Deutsch

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    Bürgeramt Rhynern

    Adresse

    Hausanschrift

    Unnaer Straße 10-12

    59069 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9399

    Fax: 02381 17-109399

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    Bürgeramt Heessen

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    Amtsstraße 19

    59073 Hamm

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    Bürgeramt Pelkum

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    Bürgeramt Herringen

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    Dortmunder Straße 245

    59077 Hamm

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    Telefon Festnetz: 02381 17-9599

    Fax: 02381 17-109599

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    Bürgeramt Bockum-Hövel

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    Hausanschrift

    Teichweg 1

    59075 Hamm

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    Telefon Festnetz: 02381 17-9699

    Fax: 02381 17-109699

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    Bürgeramt Herringen

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    Hausanschrift

    Dortmunder Straße 245

    59077 Hamm

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    Telefon Festnetz: 02381 17-9599

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    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Versicherungsbestätigung für eine internationale Zulassung
    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigungen Teil I
    • Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
    • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und original oder beglaubigte Kopie des Personalausweises/ Reisepasses der bevollmächtigten Person
    • SEPA- Mandat

    Formulare

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
    • Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Ausfuhrzulassung, müssen Sie den Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hamm

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

    War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr.

    Tipp: Die Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

    Fristen

    Hinweise für Hamm

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hamm

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    zwischen 34,90€ und 55,30 € je nach Bearbeitungsaufwand

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hamm

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hamm

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de