Ausfuhrkennzeichen
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Sie wollen ein Fahrzeug ins Ausland exportieren?
Ausfuhrkennzeichen können für die Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland zugeteilt werden. Für die Dauer der Zuteilung des Kennzeichens ist das Fahrzeug kraftfahrzeugsteuerpflichtig.
Erstzuteilung von Ausfuhrkennzeichen:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Prüfung
Die Prüfung erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung einer Überwachungsorganisation. Die Bescheinigung darf nicht älter als 5 Tage sein. Eine Vorführung des Fahrzeuges ist zurzeit nicht möglich.
- Befristung
Die Zuteilung erfolgt pauschal für bis zu 30 Tage. Längere Zeiträume müssen entsprechend schriftlich begründet werden.
Verlängerung / erneute Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Prüfung
Im Rahmen der erneuten Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens erfolgt eine Prüfung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Die Prüfung erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung einer Überwachungsorganisation. Die Bescheinigung darf nicht älter als 5 Tage sein. Eine Vorführung des Fahrzeuges ist zurzeit nicht möglich.
Die Verlängerung erfolgt nur mit einer ausreichenden Begründung. Ausreichend bedeutet, dass die antragsstellende Person anhand von Unterlagen eine plausible Begründung für eine Verlängerung abgibt. Eine Erklärung ohne Nachweise ist nicht möglich. Geeignete Nachweise sind z. B. Werkstattrechnung, Unfallbericht oder Atteste.
- Befristung
Die erneute Zuteilung erfolgt pauschal für bis zu 15 Tage. Längere Zeiträume müssen entsprechend schriftlich begründet werden.
Bei Importfahrzeugen mit ausländischen Dokumenten bestehen abweichende Regelungen. Erkundigen Sie sich hierüber bitte bei den Zulassungsstellen. Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen benötigen zum Befahren der Umweltzonen auch eine grüne Feinstaubplakette.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving - Bürgerdienste Eving
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Einverständniserklärung, dass die Kfz-steuerlichen Verhältnisse oder rückständige Gebühren bekannt gegeben werden dürfen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszug oder
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief, gegebenenfalls eine vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellte Abmeldebestätigung)
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU), wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung. Durch den letzten HU-Bericht oder entsprechend der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
- bei zugelassenen Fahrzeugen: zusätzlich Kennzeichen
Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sie müssen keine Einzugsermächtigung erteilen.
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern. Die Versicherung wird automatisch verständigt.
Formulare
Hinweise für Dortmund
Voraussetzungen
Hinweise für Dortmund
- Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist möglich, wenn Antragsteller*innen mit alleiniger Wohnung bzw. Hauptwohnung in Dortmund gemeldet sind.
- Bei Personen, welche keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber deren Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens Dortmund ist.
- Personen mit Wohnsitz in Deutschland können ein Ausfuhrkennzeichen bei der Wohnsitzbehörde erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
- § 45 Fahrzeug-Zulassungverordnung (FZV)
- § 1 Absatz 2 Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (AuslPflVG)
- § 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr.
Tipp: Die Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Fristen
Hinweise für Dortmund
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dortmund
Kosten
Hinweise für Dortmund
- 34,00 € bis 40,30 €
- 11,10 € internationaler Fahrzeugschein (auf Wunsch)
- 5,00 € Feinstaubplakette (auf Wunsch)
Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 €, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind. Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichen an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
Weitere Informationen
Hinweise für Dortmund
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021