Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung AusfuhrkennzeichenOnline erledigen

    Ausfuhrkennzeichen

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Sie wollen ein Fahrzeug ins Ausland exportieren?

    Ausfuhrkennzeichen können für die Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland zugeteilt werden. Für die Dauer der Zuteilung des Kennzeichens ist das Fahrzeug kraftfahrzeugsteuerpflichtig.

    Erstzuteilung von Ausfuhrkennzeichen:

    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Prüfung

    Die Prüfung erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung einer Überwachungsorganisation. Die Bescheinigung darf nicht älter als 5 Tage sein. Eine Vorführung des Fahrzeuges ist zurzeit nicht möglich.

    • Befristung
      Die Zuteilung erfolgt pauschal für bis zu 30 Tage. Längere Zeiträume müssen entsprechend schriftlich begründet werden.

    Verlängerung / erneute Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen:

    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Prüfung

    Im Rahmen der erneuten Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens erfolgt eine Prüfung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Die Prüfung erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung einer Überwachungsorganisation. Die Bescheinigung darf nicht älter als 5 Tage sein. Eine Vorführung des Fahrzeuges ist zurzeit nicht möglich.

    Die Verlängerung erfolgt nur mit einer ausreichenden Begründung. Ausreichend bedeutet, dass die antragsstellende Person anhand von Unterlagen eine plausible Begründung für eine Verlängerung abgibt. Eine Erklärung ohne Nachweise ist nicht möglich. Geeignete Nachweise sind z. B. Werkstattrechnung, Unfallbericht oder Atteste.

    • Befristung
      Die erneute Zuteilung erfolgt pauschal für bis zu 15 Tage. Längere Zeiträume müssen entsprechend schriftlich begründet werden.

    Bei Importfahrzeugen mit ausländischen Dokumenten bestehen abweichende Regelungen. Erkundigen Sie sich hierüber bitte bei den Zulassungsstellen. Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen benötigen zum Befahren der Umweltzonen auch eine grüne Feinstaubplakette.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 04.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hörder Bahnhofstr. 16

    44263 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hoerde@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Huckarde - Bürgerdienste Huckarde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rahmer Str. 15

    44369 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-huckarde@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Mengede - Bürgerdienste Mengede

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Amtshaus 1

    44359 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-mengede@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

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    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Aplerbecker Marktplatz 21

    44287 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-aplerbeck@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Scharnhorst - Bürgerdienste Scharnhorst

    Adresse

    Hausanschrift

    Gleiwitzstraße 277

    44328 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-scharnhorst@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt Wartebereich 2 (EWO, KFZ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-29831

    Fax: +49 231 50-29831

    E-Mail: buergerdienste@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving - Bürgerdienste Eving

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Wagner-Platz 2-4

    44339 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-eving@stadtdo.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel (nicht barrierefrei)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brackeler Hellweg 170

    44309 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-brackel@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

    Adresse

    Hausanschrift

    Harkortstr. 58

    44225 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-hombruch@dortmund.de

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    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Lütgendortmund - Bürgerdienste Lütgendortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Limbecker Straße 31

    44388 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    Fax: +49 231 50-13332

    E-Mail: bvst-luetgendortmund@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • Einverständniserklärung, dass die Kfz-steuerlichen Verhältnisse oder rückständige Gebühren bekannt gegeben werden dürfen.
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • bei juristischen Personen/Firmen:
      • Handelsregisterauszug oder
      • Gewerbeanmeldung  oder
      • Vereinsregisterauszug
    • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief, gegebenenfalls eine vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellte Abmeldebestätigung)
    • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
    • Nachweis einer gültigen  Hauptuntersuchung (HU), wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist oder vorher als Mietfahrzeug, Taxi oder Ähnliches zugelassen war für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung. Durch den letzten HU-Bericht oder entsprechend der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
    • bei zugelassenen Fahrzeugen: zusätzlich Kennzeichen

    Hinweis:  Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Sie müssen keine Einzugsermächtigung erteilen.

    Hinweis:  Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern. Die Versicherung wird automatisch verständigt.

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    • Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist möglich, wenn Antragsteller*innen mit alleiniger Wohnung bzw. Hauptwohnung in Dortmund gemeldet sind.
    • Bei Personen, welche keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber deren Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens Dortmund ist.
    • Personen mit Wohnsitz in Deutschland können ein Ausfuhrkennzeichen bei der Wohnsitzbehörde erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    • § 45 Fahrzeug-Zulassungverordnung (FZV)
    • § 1 Absatz 2 Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (AuslPflVG)
    • § 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

    War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr.

    Tipp:  Die Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    • 34,00 € bis 40,30 €
    • 11,10 € internationaler Fahrzeugschein (auf Wunsch)
    • 5,00 € Feinstaubplakette (auf Wunsch)

    Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 €, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind. Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichen an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig.  Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer"  finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de