Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Beschreibung

    Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen?

    Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen.
    Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.

    Hinweis:  Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Fahrzeugsteuer.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80651

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bürgerservice Zulassung

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    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80651

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    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Verlust von Kennzeichen

    Bei Verlust eines amtlichen Kennzeichens/der amtlichen Kennzeichen ist es erforderlich, dass der eingetragenen Fahrzeughalter persönlich* beim Straßenverkehrsamt vorspricht.


    Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

     

    • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • HU-Bericht (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
    • ggf. vorhandenes Kennzeichen, sofern nur ein AKZ verloren wurde


    *zur Abgabe einer Versicherung an Eides statt (eine Bevollmächtigung ist nicht möglich, da die Versicherung an Eides statt keine vertretbare Handlung ist)

     

     

    Diebstahl von Kennzeichen

    Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

    • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • HU-Bericht (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
    • ggf. vorhandenes Kennzeichen, sofern nur ein AKZ gestohlen/verloren wurde
    • Diebstahlsanzeige der Polizei
    • Schriftliche Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
    • Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Ausfuhrzulassung, müssen Sie den Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

    War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr.

    Tipp:  Die Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

    Fristen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Kosten

    Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 31,40

    Hinweis:  Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig.  Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer"  finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de