Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung AusfuhrkennzeichenOnline erledigen

    Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Häufig werden Fahrzeuge in Deutschland gekauft und anschließend ins Ausland gebracht. Bei einer Zulassung des Fahrzeuges verbleiben die deutschen Fahrzeugdokumente und die Kennzeichen im Ausland. Dann ist eine nachträgliche Abmeldung in der Bundesrepublik Deutschland  nicht mehr möglich.

    Folge: Es fallen weiterhin Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuern an, für die der frühere Halter eintreten muss.

    Vermeiden Sie es daher, ein noch zugelassenes Fahrzeug zu verkaufen. Wenn Sie wissen, dass ein Fahrzeug exportiert werden soll bzw. wenn Sie selbst den Export vornehmen möchten, melden Sie es vorher ab und beantragen gegebenenfalls die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen und eine Internationale Zulassung.

    Damit haben Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug innerhalb einer zuvor festgelegten Frist von 30 Tagen zu exportieren.

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      Telefon Faxnummer Allgemeine Informationen 02821 85-521 02821 85-590

     

     

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 04.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassung die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) eine 3-fach Versicherungskarte (gelb) für Ausfuhrkennzeichen eine noch gültige HU (Hauptuntersuchungs)-Bescheinigung eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist der neue Fahrzeughalter muss persönlich zur Zulassungsstelle kommen Ausweis im Original und Meldebestätigung Das Fahrzeug ist bei der Straßenverkehrsbehörde vorzuführen.

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
    • Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Ausfuhrzulassung, müssen Sie den Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

    War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr.

    Tipp: Die Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

    Fristen

    Hinweise für Kleve

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    GebührenBezeichnung Höhe der Gebühr Ausfuhrkennzeichen mit internationaler Zulassung Rahmengebühr - je nach Aufwand 33,90 Euro bis 60,40 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig.  Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de