Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

    Hinweise für Oberhausen

    Beschreibung

    Hinweise für Oberhausen

    Für Fahrzeuge, die dauerhaft aus Deutschland ausgeführt und in ein anderes Land gebracht werden sollen, benötigt man ein Ausfuhrkennzeichen.

    Personen mit einem Hauptwohnsitz im Bundesgebiet müssen sich an die für den Wohnort zuständige Zulassungsbehörde wenden. Eine Zuteilung in Oberhausen ist nur dann möglich, wenn

    • Oberhausen Hauptwohnsitz ist oder
    • der/die Antragsteller/in ohne Wohnsitz in Deutschland das Fahrzeug in Oberhausen erworben hat. In diesem Fall ist ein Nachweis (z.B. Kaufvertrag) vorzulegen.

    Die Fahrzeuge sind bei der Zulassungsstelle grundsätzlich zur Identifizierung vorzuführen. Ist das Fahrzeug aktuell nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, kann eine Vorführung auch nachträglich erfolgen.

    Bitte beachten Sie, dass Sie das Ausfuhrkennzeichen nur dann bekommen, wenn die Hauptuntersuchung noch mindestens bis zum Ende des gewünschten Zeitraums des Kennzeichens gültig ist. Die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens beträgt einen Monat ab Zuteilung.
    Wurde für das Fahrzeug bereits ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt und erfolgte bislang keine Ausfuhr, kann ein neues Ausfuhrkennzeichen nur für maximal neun Tage zugeteilt werden.

     

    Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_631c4b742e1e60cc56239ce7a15c4a5b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz.-Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Förderturm 28

    46049 Oberhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0208 825-9007

    Fax: 0208 825-9133

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberhausen

    • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein (bei stillgelegten Fahrzeugen: Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
    • Versicherungsbestätigungen für Ausfuhrkennzeichen (gelbe und grüne Versicherungsbestätigung)
    • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
    • (Bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis des/ der Antragstellers/in und  Bevollmächtigten)
    • gültige Hauptuntersuchung
    • Bankverbindung IBAN und BIC (zum Einzug der Steuern)
    • Kaufvertrag

    Formulare

    Hinweise für Oberhausen

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
    • Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung vor dem Ablauf der Ausfuhrzulassung, müssen Sie den Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

    War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr.

    Tipp:  Die Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

    Fristen

    Hinweise für Oberhausen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberhausen

    Kosten

    Hinweise für Oberhausen

    34,80 - 38,60 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig.  Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer"  finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberhausen

    Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Oberhausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de