Widerruf der Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre
Wenn für oder durch ein Kind in eine Adoption (auch in eine Stiefkind-Adoption) eingewilligt worden ist, kann diese Einwilligung durch das Kind widerrufen werden, wenn es 14 Jahre oder älter ist.. Ein Widerruf muss öffentlich beurkundet werden.
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes der Stadt Hamm ist Ihr Ansprechpartner im Verfahren der Adoption eines Minderjährigen. Hierbei kann es sich um die Aufnahme eines fremden Kindes durch ein Bewerberehepaar handeln, um ein Stiefelternadoptionsverfahren oder um die Adoption einer verwandten Person.
Im Vorfeld der Adoption bieten wir Ihnen kostenlose Beratung (Rechtsfolgen der Adoption, Kosten für das Verfahren, formelle Voraussetzungen, Motivationsklärung), anschließend die Begleitung im Adoptionsverfahren (Auswahl von Adoptiveltern, Seminare zur Vorbereitung auf die Aufnahme eines Kindes, Überprüfung der Eignung bei Eltern und Kind, Erstellung der gutachtlichen Äußerung für das Gericht).
Nach erfolgter Adoption haben Sie als Adoptivfamilie einen Anspruch auf Beratung im Hinblick auf sich ergebende Fragen, die Adoption betreffend (Aufklärung des Kindes über seine Abstammung, Identitätssuche).
Wenn Sie selbst die Absicht haben, ein Kind zur Adoption freizugeben, haben Sie Anspruch auf Beratung im Vorfeld der Entscheidung wie auch nach erfolgter Adoption.
Die Vertraulichkeit im Umgang mit Ihren persönlichen Angaben und Daten ist gewährleistet.
Sind Sie selbst adoptiert worden, ist die Adoptionsvermittlungsstelle Anlaufstelle für alle Fragen nach der Abstammung sowie für mögliche Kontaktwünsche.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Beurkundung muss die Identität nachgewiesen werden, damit klar ist, dass das Kind das adoptiert werden soll und nicht jemand anderes die Einwilligung widerruft. Ein Kind, das 16 Jahre oder älter ist, kann hierfür den Personalausweis vorlegen. Ein Kind das jünger ist, sollte mit der Stelle bei der die Urkunde aufgenommen werden soll, klären, wie es seine Identität belegen kann.
Formulare
Keine
Voraussetzungen
Die gesetzliche Vertretung oder das mindestens 14 Jahre alte Kind selbst hat in der vorgeschriebenen Form in eine Adoption eingewilligt.
Das Kind ist mindestens 14 Jahre alt und geschäftsfähig.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hamm
Verfahrensablauf
- Am günstigsten ist es, wenn mit der Stelle die die Urkunde aufnehmen soll ein Termin vereinbart wird. Vor der Beurkundung informiert die Person die die Urkunde aufnimmt über die rechtlichen Folgen, die die Beurkundung hat.
- Für die Beurkundung im Jugendamt ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
- Die Urkunde wird an das Familiengericht übersandt.
- Der Widerruf der Einwilligung wird wirksam, sobald die Urkunde bei dem Familiengericht eingegangen ist. Geht die Urkunde bei dem Familiengericht ein, bevor dieses abschließend über die Adoption entschieden hat, kann die Adoption nicht mehr erfolgen.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die erforderlichen rechtlichen Belehrungen und Fragen, die ggf. vor der Beurkundung gestellt werden sollen, erfordern einen zeitlichen Aufwand. Der Zeitaufwand ist in jedem Einzelfall anders. Hinzu kommt eine eventuelle Wartezeit vor Ort.
Es ist empfehlenswert, einen Termin für die Beurkundung zu vereinbaren.
Kosten
Für die notarielle Beurkundung entstehen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die genaue Höhe der Kosten kann das Notariat vor einer Beurkundung mitteilen.
Die öffentliche Beurkundung des Widerrufs vor der Urkundsperson eines Jugendamtes ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Widerruf der Einwilligung muss öffentlich beurkundet werden. Das ist in einem Notariat und in einem Jugendamt möglich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 05.02.2021
Stichwörter
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