Widerruf der Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre
Hinweise für Wesseling
Wenn für oder durch ein Kind in eine Adoption (auch in eine Stiefkind-Adoption) eingewilligt worden ist, kann diese Einwilligung durch das Kind widerrufen werden, wenn es 14 Jahre oder älter ist.. Ein Widerruf muss öffentlich beurkundet werden.
Beschreibung
Hinweise für Wesseling
Die Stadt Wesseling ist nicht zuständig für das Thema Adoption.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Rhein-Erft-Kreis.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für die Beurkundung muss die Identität nachgewiesen werden, damit klar ist, dass das Kind das adoptiert werden soll und nicht jemand anderes die Einwilligung widerruft. Ein Kind, das 16 Jahre oder älter ist, kann hierfür den Personalausweis vorlegen. Ein Kind das jünger ist, sollte mit der Stelle bei der die Urkunde aufgenommen werden soll, klären, wie es seine Identität belegen kann.
Formulare
Keine
Voraussetzungen
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Die gesetzliche Vertretung oder das mindestens 14 Jahre alte Kind selbst hat in der vorgeschriebenen Form in eine Adoption eingewilligt.
Das Kind ist mindestens 14 Jahre alt und geschäftsfähig.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Am günstigsten ist es, wenn mit der Stelle die die Urkunde aufnehmen soll ein Termin vereinbart wird. Vor der Beurkundung informiert die Person die die Urkunde aufnimmt über die rechtlichen Folgen, die die Beurkundung hat.
- Für die Beurkundung im Jugendamt ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
- Die Urkunde wird an das Familiengericht übersandt.
- Der Widerruf der Einwilligung wird wirksam, sobald die Urkunde bei dem Familiengericht eingegangen ist. Geht die Urkunde bei dem Familiengericht ein, bevor dieses abschließend über die Adoption entschieden hat, kann die Adoption nicht mehr erfolgen.
Fristen
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Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
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Die erforderlichen rechtlichen Belehrungen und Fragen, die ggf. vor der Beurkundung gestellt werden sollen, erfordern einen zeitlichen Aufwand. Der Zeitaufwand ist in jedem Einzelfall anders. Hinzu kommt eine eventuelle Wartezeit vor Ort.
Es ist empfehlenswert, einen Termin für die Beurkundung zu vereinbaren.
Kosten
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Für die notarielle Beurkundung entstehen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die genaue Höhe der Kosten kann das Notariat vor einer Beurkundung mitteilen.
Die öffentliche Beurkundung des Widerrufs vor der Urkundsperson eines Jugendamtes ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wesseling
Der Widerruf der Einwilligung muss öffentlich beurkundet werden. Das ist in einem Notariat und in einem Jugendamt möglich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen am 05.02.2021