Pflegekindervermittlung
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Wir bieten die Vermittlung von Pflegekindern an.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Hinweise für Viersen
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
Wenn Sie ein Kind in Pflege nehmen möchten, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- hausärztliche Bescheinigung
- ausführliche, persönliche Lebensläufe
- Verdienstbescheinigung
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden/ggf. Scheidungsurteil
- Aufenthaltsbescheinigungen
Vorab können Sie bei uns einen Fragebogen anfordern und ausgefüllt mit den oben genannten Unterlagen an uns zurücksenden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Viersen
Verfahrensablauf
Hinweise für Viersen
Fristen
Hinweise für Viersen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Viersen
Kosten
Hinweise für Viersen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Viersen
Weitere Informationen
Hinweise für Viersen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 02.05.2023
Stichwörter
Hinweise für Viersen