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    Hygieneuntersuchungen

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Die Lebensmittelüberwachung für die Stadt Herne wird vom Veterinäramt in Recklinghausen ausgeübt. 

    Das Ressort für Lebensmittelüberwachung schützt den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können, und vor Täuschung.

    Kontrollen

    Viele Lebensmittel sind besonders in unbearbeitetem Zustand leicht verderblich. Daher werden alle Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, regelmäßig überprüft. Die Lebensmittelüberwachung erscheint unangekündigt beim Hersteller, in Verbrauchermärkten, im Lebensmitteleinzelhandel, in Bio-Läden und anderen Lebensmittelbetrieben. 

    Proben

    In den Betrieben werden Proben der dort hergestellten oder angebotenen Produkte entnommen. Diese werden nach einem Plan, bei Verdacht oder aufgrund einer Verbraucherbeschwerde genommen. Diese Proben werden dann von den Untersuchungsämtern untersucht.

    Beschwerden

    Verbraucher, die sich über die Hygiene eines Betriebes oder Lebensmittels beschweren möchten, können sich jederzeit an den Fachdienst in Recklinghausen wenden. Von dort wird Hinweisen sofort nachgegangen, und Missstände werden schnellstmöglich abgestellt. ( Verbraucherbeschwerden)

    Beratung

    Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft werden bei der Planung neuer Betriebe oder Betriebseinheiten beziehungsweise Umbauten unterstützt. Es soll den Unternehmen helfen, die vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen des Lebensmittelrechts einzuhalten.

    • Wollen Sie einen Lebensmittelbetrieb neu- oder umbauen
    • Wollen Sie eine Gaststätte, eine Schnellimbiss oder ein Hotel übernehmen oder eröffnen
    • Wollen Sie Ihren bestehenden Betrieb ändern
    • Haben Sie Fragen zu Ihren betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen?

    Dann wenden Sie sich an die Lebensmittelüberwachung.

    Fleischhygiene

    Die Untersuchung der Schlachttiere und des Fleisches sowie des Geflügels ist in umfassenden Rechtsvorschriften gesetzlich vorgeschrieben. Die tierärztlichen Aufgaben bestehen hier in der obligatorischen Untersuchung aller Schlachttiere vor und nach dem Schlachten. Sie dienen damit nicht allein dem Schutz der Menschen vor einer Gefährdung durch Tierkrankheiten (Zoonosen), sondern auch dem Schutz vor eventuell noch im Fleisch vorhandenen Resten von Tierarzneimitteln wie z.B. Antibiotika, oder dem Schutz vor verbotenen Masthilfsmitteln mit synthetischen Hormonen. Auf derartige Stoffe wird in der Fleischuntersuchung regelmäßig untersucht. Schließlich gehört zu den Aufgaben in der Fleischuntersuchung die generelle Beurteilung des Fleisches hinsichtlich seiner qualitativen Eignung als Lebensmittel.


    Die Aufgaben in der Schlachttier-, Fleisch-, Trichinen- und Rückstandsuntersuchung werden von Tierärzten und amtlichen Fachassistenten für Fleisch wahrgenommen. Schlachtbetriebe, Fleischzerlegebetriebe und fleischverarbeitenden Betriebe unterliegen einer strengen amtstierärztlichen Überwachung. Die Untersuchungen gelten jedoch nicht nur für Fleisch und Fleischerzeugnisse, die im eigenen Land erzeugt werden.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e44d5422d98e6cb41922af9a805b4ce9

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 44/1 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1632

    Fax: 02323 161233-9279

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Voraussetzungen

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    Hinweise für Herne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de